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Förderung von Unternehmensberatung für KMU

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin oder Freiberufler, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten liegen bei 2.800 EUR. Jedes Unternehmen kann bis 31.12.2026 maximal 5 Anträge auf Förderung stellen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr. Dabei muss die De-minimis-Höchstgrenze beachtet werden.

Voraussetzungen

Welche Unternehmen können gefördert werden?

  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
  • Angehörige der Freien Berufe

Weiterführende Informationen

Kontakt

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