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Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, benötigt nach dem Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchGb) eine entsprechende Erlaubnis, die an gesetzliche Mindestanforderungen und an die Zuverlässigkeit der Betreibe gekoppelt ist.

Voraussetzungen

Für die Erlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel die Vorlage eines Betriebskonzeptes, eines polizeilichen Führungszeugnisses als Nachweis der Zuverlässigkeit der Betriebe oder Stellvertretung, ein geeigneter Standort und die Erfüllung von Sicherheitsauflagen.

Verfahrensablauf

Näheres können Sie der angegebenen Publikation »Allgemeine Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten« des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen entnehmen.

Ferner finden Sie unter „Publikationen“ auch entsprechende Antragsformulare. Diese können Sie ausgefüllt bei der Beratungsstelle des Kreises (ProBe) einreichen.

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