Betriebserlaubnis für Apotheken
Um eine Apotheke oder mehrere Apotheken betreiben zu können, benötigen Sie als Apothekerin oder Apotheker eine behördliche Erlaubnis, die von uns als zuständiger Behörde ausgestellt wird. Sie dürfen dabei bis zu vier Apotheken besitzen.
Beschreibung
In einer Apotheke werden Arzneimittel und Medizinprodukte verkauft, geprüft und hergestellt. Neben Arzneimitteln verkaufen Apotheken auch "apothekenübliche Artikel" wie Nahrungsergänzungsmittel, kosmetische Erzeugnisse und weitere Waren mit gesundheitsförderndem Bezug.
Zudem ist es die Hauptaufgabe des Apothekers, der Apothekerin und des pharmazeutischen Apothekenpersonals, die zu behandelnde Person zu beraten, sie über Nebenwirkungen aufzuklären und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten aufzudecken.
Zahlreiche Informationen zur Apothekenbetriebserlaubnis stehen Ihnen in den Weiterführenden Informationen unter "Publikationen" zur Verfügung. Die jeweils zu verwendenden Vordrucke finden Sie unter "Formulare zum Download".
Weiterführende Informationen
Publikationen
Formulare zum Download
- (PDF, 97 kB)
- (PDF, 131 kB)
- (PDF, 101 kB)
- (PDF, 126 kB)