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Beschwerderat Psychiatrie/Sucht

Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer psychiatrischen Behandlung oder Hilfe durch Institutionen im Kreis Mettmann sind, kann der Beschwerderat von zu behandelnden Personen, Familienmitgliedern und Helfenden angerufen werden. Der Beschwerderat prüft, vermittelt und sucht nach Problemlösungen.

Beschreibung


Sie können sich insbesondere beschweren, wenn Sie

  • mit dem Ablauf Ihrer Behandlung, Ihrer Therapie oder Ihrer Begleitung im Kreis Mettmann nicht einverstanden sind,
  • sich als Familienmitglied nicht ausreichend einbezogen fühlen oder
  • Ihr Problem nicht alleine oder nur mit Unterstützung lösen können. 

Sie können Ihre Beschwerde schriftlich oder in einem Gespräch vortragen.

Die Mitglieder des Beschwerderates sind Psychiatrie-Erfahrene, Familienmitglieder und psychiatrisch Tätige. Sie sind von der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) Mettmann für jeweils zwei Jahre gewählt.

Der Beschwerderat ist keine juristische Instanz; er ist bestrebt, in Konfliktfällen das Problem außerjuristisch durch Vermittlung zu lösen. In rechtsanhängige Verfahren kann er sich nicht einmischen.

Alle Mitglieder des Beschwerderats unterliegen der Schweigepflicht.
Die Inanspruchnahme des Beschwerderates ist kostenlos.
Der Beschwerderat kann nur innerhalb des Kreises Mettmann tätig werden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

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