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Beschwerden gegen baurechtliche Entscheidungen

Wenn Sie mit der Entscheidung Ihrer Baubehörde nicht einverstanden sind, befassen wir uns als Aufsichtsbehörde über die zehn kreisangehörigen Städte mit Ihren Eingaben und Beschwerden.

Beschreibung

Es kann vorkommen, dass Ihre Stadtverwaltung zu Ihren Bauaktivitäten etwas entscheidet, das Sie für falsch halten. Dann können Sie sich beschweren.

  • Ihre Beschwerde richten Sie bitte zuerst an die Bauaufsicht Ihrer Stadtverwaltung (siehe unter weiterführende Informationen). Dort wird dann darüber entschieden.

Fällt die Entscheidung zu Ihren Ungunsten aus,

  • können Sie sich an uns wenden. Schildern Sie bitte kurz Ihr Problem und fügen Sie die Entscheidung Ihrer Stadt bei. Wir werden dann den Vorgang für Sie noch einmal prüfen und Ihnen und der Stadt das Ergebnis schriftlich mitteilen. Da für eine sachgerechte Prüfung in den meisten Fällen der Stadt noch einmal Gelegenheit gegeben werden soll, sich zu Ihren Argumenten zu äußern, kann diese Prüfung natürlich etwas dauern.

Neben dieser Möglichkeit der Überprüfung, können Sie aber auch gegen die städtische Entscheidung klagen. Zuständig ist das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Frist

Bitte beachten Sie, dass Sie die Klage binnen eines Monats, nachdem Sie die Entscheidung Ihrer Stadt erhalten haben, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen müssen. Diese Frist besteht auch, wenn wir den Vorgang nochmals für Sie überprüfen.

Weiterführende Informationen

Kosten

Ihre Klage verursacht Gerichtsgebühren. Diese richten sich nach dem Streitwert. Entscheidet das Gericht zu Ihren Gunsten, werden Ihnen die Gebühren erstattet. Verlieren Sie das Verfahren, müssen Sie diese Kosten tragen.

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