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Belehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten mit Lebensmitteln

Wenn Sie gewerbsmäßig direkt oder indirekt mit Lebensmitteln umgehen oder arbeiten, benötigen Sie einen Belehrungsnachweis nach dem Infektionsschutzgesetz. Was Sie dabei grundsätzlich beachten müssen, wie Sie einen Termin im Gesundheitsamt vereinbaren können und welche Kosten für Sie entstehen, erfahren Sie hier.

Achtung

Die Belehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten mit Lebensmitteln wird bald als online Dienstleistung angeboten. Dann ist kein persönlicher Besuch in der zuständigen Nebenstelle des Gesundheitsamtes mehr notwendig. In der Übergangszeit kann die Terminvereinbarung vorläufig nur per E-Mail erfolgen.

Beschreibung

In einigen Lebensmitteln können sich bestimmte Krankheitserreger besonders leicht vermehren. Durch den Verzehr von verunreinigten Lebensmitteln können Menschen an Lebensmittelinfektionen oder -vergiftungen schwer erkranken. In Gaststätten oder Gemeinschaftseinrichtungen kann davon eine große Anzahl von Menschen betroffen sein.

Deshalb verlangt das Infektionsschutzgesetz von Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel wie zum Beispiel

  • Fleisch,
  • Geflügel,
  • Milch,
  • Eiprodukte,
  • Backwaren oder
  • Eis

herstellen, behandeln oder in Umlauf bringen, vor der erstmaligen Ausübung dieser Tätigkeiten eine Belehrung durch das Gesundheitsamt.

Gleiches gilt für Personen, die in Küchen oder sonstigen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung tätig sind und dort - unter Umständen auch nur indirekt - mit Lebensmitteln in Berührung kommen: Zum Beispiel Spül- und Reinigungskräfte, die mit Gegenständen in Berührung kommen, die für die Herstellung, Verarbeitung und Abgabe von Lebensmitteln verwendet werden.

Unter "Weiterführende Informationen" erhalten Sie das Merkblatt "Gesundheitsinformationen für den Umgang mit Lebensmitteln" in mehreren Sprachen.

Verfahrensablauf

Was Sie vorab wissen müssen

  • Die erstmalige Belehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt.
    Arbeitgebende haben die Verpflichtung, ihre Beschäftigten bei Aufnahme der Tätigkeit über die in ihrem Betrieb besonderen hygienerechtlichen Anforderungen zu informieren.
    Danach erfolgt alle zwei Jahre eine erneute Belehrung durch den Arbeitgebenden, die zu dokumentieren ist.
  • Die Belehrung findet in der für Ihren Wohnort zuständigen Nebenstelle des Kreisgesundheitsamtes statt.
  • Die Belehrung erfolgt in deutscher Sprache. Falls nötig, bringen Sie bitte eine dolmetschende Fachkraft zum Termin mit. Die Kosten der Dolmetschenden werden von uns nicht übernommen.
  • Die Belehrung besteht aus einem Vortrag und einem Film und dauert etwa eine Stunde.
  • Sie erhalten einen Nachweis über die Belehrung.
  • Bitte beachten Sie, dass der Belehrungsnachweis bei erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit mit Lebensmitteln nicht älter als drei Monate sein darf und wir Ihnen Termine in der Regel nur mit einer gewissen Wartezeit anbieten können.
  • Minderjährige Personen können den Belehrungstermin dann alleine wahrnehmen, wenn die Personensorgeberechtigten zuvor das Merkblatt mit den Gesundheitsinformationen gelesen und die Bestätigung der Angaben zum Gesundheitszustand ausgefüllt und unterschrieben haben.

Erforderliche Unterlagen

Weiterführende Informationen

Kosten

Die Belehrung kostet zwischen 20 und 30 Euro. Der Betrag ist vor Ort bar oder per Girocard zu bezahlen. Zahlungen mit ec-Karte sind ausdrücklich erwünscht.

Termin vereinbaren

  • Eine Belehrung erfolgt ausnahmslos nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an die für Ihren Wohnsitz zuständige Nebenstelle des Gesundheitsamtes.
  • Zuständig ist jeweils die für Ihren Wohnsitz zuständige Nebenstelle des Gesundheitsamtes.
  • Eine Terminvereinbarung ist verbindlich.
  • Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, ist eine rechtzeitige telefonische Absage erforderlich, da ansonsten Kosten für Sie anfallen könnten.
  • Bitte reservieren Sie nur einen Termin, da zusätzliche Termine sonst für andere blockiert werden.
  • Bitte planen Sie Ihre Anreise zu uns so zeitig, dass Sie eine Viertelstunde vor Ihrem Belehrungstermin bei uns sind, da vorab noch einige Vorarbeiten unsererseits sowie die Zahlung der Gebühr durch Sie erfolgen muss.

Rechtsgrundlage(n)

Datenschutzhinweise

Formulare zum Download

Kontakt

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