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Antrag auf Namensänderung

Eine Namensänderung können Sie beantragen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 

Beschreibung

Ob ein wichtiger Grund für eine Namensänderung gegeben ist, wird durch das Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Mettmann geprüft. Vor einer Namensänderung müssen jedoch alle anderen Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine Berichtigung des Namens, ausgeschöpft worden sein.

Eine ausführliche Beratung in Bezug auf die Antragstellung ist persönlich als auch telefonisch beim Rechts- und Ordnungsamt der Kreisverwaltung Mettmann möglich.

Verfahrensablauf

Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro oder im Standesamt Ihrer Stadtverwaltung sowie auf unserer Internetseite. Der Antrag wird vor Ort vervollständigt und an das Rechts- und Ordnungsamt des Kreises zur Entscheidung weitergeleitet. Sofern einer Namensänderung zugestimmt wird, erhalten Sie eine entsprechende Urkunde.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie einen Antrag auf Namensänderung stellen wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • gültiger Lichtbildausweis/Personalausweis
  • aktuelle Meldebescheinigung
  • aktueller Auszug aus dem Geburtenregister
  • Führungszeugnis für Behörden (für Personen ab dem 14. Lebensjahr)
  • Nachweise über Behinderungen durch die derzeitige Namensführung (fachärztliches psychologisches Gutachten)
  • Einkommensnachweise bei Beantragung einer Gebührenermäßigung

Kosten

Die Kosten betragen je nach Verwaltungsaufwand und Ihren Einkommensverhältnissen für die Änderung des Familiennamens zwischen 2,50 Euro und 1022 Euro und für die Änderung des Vornamens zwischen 2,50 Euro und 255 Euro.

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