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Heimaufsicht

Die Heimaufsicht kontrolliert und berät Altenpflegeheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Wohnstätten der Behindertenhilfe, Hospize sowie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen im Sinne des Heimgesetzes (HeimG). Sie ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und besitzt die Befugnis zur Durchsetzung von ordnungsrechtlichen Anordnungen und Auflagen bei Mängeln.