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Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde berät volljährige Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen können, hinsichtlich einer gesetzlichen Betreuung. Das Betreuungsgericht beim Amtsgericht kann hierzu eine geeignete Person bestellen, die die zu betreuenden Person beispielsweise bei der Gesundheitsfürsorge oder Vermögensverwaltung vertritt.