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Rechtshilfe, Fachaufsicht, IT

Die Abteilung für Rechtshilfe, Fachaufsicht und IT prüft die Rechtmäßigkeit des Handelns und Einhaltung von Verwaltungsvorschriften der einzelnen Abteilungen des Sozialamtes. Die Fachaufsicht gewährleistet die Recht- und Zweckmäßigkeit und ein einheitliches Handeln der Verwaltung.