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Kreiskasse

Die Kreiskasse ist zuständig für die Kassengeschäfte des Kreises Mettmann. Hierzu gehören unter anderem die Verbuchung der Einzahlungen von Gebühren und Verwarnungsgeldern, die Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen, die Verwahrung von Wertgegenständen und die Verantwortung für das Liquiditätsmanagement der Kreisverwaltung.