Inhalt

Förderung kultureller und touristischer Einrichtungen

Der Kreis Mettmann fördert Kultur- und Tourismuseinrichtungen, die von touristischer Relevanz und überörtlicher Bedeutung für das neanderland sind.

Beschreibung

Der Kreis Mettmann möchte dazu beitragen, die vermarktungsfähige kulturelle und touristische Infrastruktur im neanderland nicht nur dauerhaft zu erhalten, sondern sie auch qualitativ und zeitgemäß weiterzuentwickeln. Ein interessantes Angebot an Museen, anderer kultureller Einrichtungen und Ausflugszielen trägt wesentlich zur Attraktivität der Destination »neanderland« bei. Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Kreis Mettmann Projekte und Maßnahmen überörtlich bedeutender, kultureller und touristischer Einrichtungen im neanderland finanziell. 

Erforderliche Unterlagen

Dazu benötigt der Kreis Mettmann einen formlosen Antrag mit Projektbeschreibung sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan. Die genauen Kriterien finden Sie in den »Richtlinien zur Förderung von kulturellen und touristischen Einrichtungen mit überörtlicher Bedeutung im neanderland«.

Frist

Der formlose Antrag muss jeweils bis zum 31. Dezember für Maßnahmen im Folgejahr eingehen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Kontakt

Zuständige Stelle