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Gewaltverzichtserklärung

Die Kreisverwaltung Mettmann ist ein gewaltfreier Ort. Der Landrat, der Personalrat und alle Beschäftigten lehnen jegliche Form von Gewalt in unserer Verwaltung ab. Deshalb existiert auch seit März 2020 offiziell die folgende Grundsatzerklärung gegen Gewalt am Arbeitsplatz.

Es werden gemeinsam alle geeigneten Maßnahmen ergriffen, um das Auftreten von Gewaltvorfällen und Gefährdungen in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung und deren Zuwegungen sowie im Außendienst zu vermeiden.

In der gesamten Kreisverwaltung gilt der Grundsatz: Null Toleranz bei Gewalt.

Zum Schutz der Beschäftigten und der Kundinnen und Kunden werden deshalb in keinem Fall akzeptiert:

  • Jede Form körperlicher Gewalt,
  • Sachbeschädigungen,
  • Bedrohungen, Beleidigungen, Nötigungen,
  • Mitbringen, Zeigen oder Einsatz von Waffen jeglicher Art,
  • sexuelle Übergriffe oder verbale Belästigungen,
  • Mobbing oder Stalking,
  • rassistische und andere menschenfeindliche Äußerungen sowie Gewaltverherrlichung.

Der Landrat und alle Beschäftigten werden jedem Vorfall konsequent nachgehen. Dazu werden alle Vorfälle unverzüglich gemeldet und erfasst. Falls notwendig, werden Hausverbote erteilt und Straftaten zur Anzeige gebracht. Opfer von Gewalt am Arbeitsplatz erfahren eine professionelle Erstversorgung und Nachsorge.

Der Landrat und alle Führungskräfte und alle Beschäftigten sind gefordert, diese Grundsatzerklärung und alle Regelungen gegen Gewalt zur Sicherheit am Arbeitsplatz umzusetzen. Der Umgang untereinander ist von gegenseitigem Respekt und Schutz geprägt.

 

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