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Haushalt & Finanzen

Auf dieser Seite soll möglichst verständlich dargestellt werden, was mit den Steuergeldern passiert und wie der Kreis Mettmann wirtschaftet. Der Überblick ist umfangreich, da sich der Haushalt eines Kreises aus Umlagen von kreisangehörigen Städten, Landesbehörden und Sozialhilfeträgern; aber auch Verwaltungsgebühren zusammensetzt. Dem entgegen stehen viele Positionen, die der Kreis Mettmann zu leisten und zu finanzieren hat. Beispielsweise Leistungen durch das Straßenverkehrsamt, das Kreisgesundheitsamt oder auch durch das Ausländer- und Sozialamt.

Das Haushaltsjahr wird mit dem jeweiligen Jahresabschluss abgeschlossen, hierbei handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung der Vermögens- und Schuldenlage sowie der Ergebnis- und Liquiditätssituation des jeweiligen Berichtsjahrs.

Einen Überblick über den „Konzern Kreis Mettmann“ liefert der Beteiligungsbericht, welcher Aussagen zu sämtlichen einzelnen Beteiligung des Kreises Mettmann an privatrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Einrichtungen enthält.

Die Einnahmen durch die Kreisumlage der Städte, Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen, Fördermittel, eigene Verwaltungsgebühren oder auch durch Bußgelder werden für übergeordnete Aufgaben im Kreisgebiet ausgegeben.

Aufgaben wie der Gesundheitsschutz durch das Kreisgesundheitsamt oder die Leistungen des Straßenverkehrsamts oder des Ausländer- und Sozialamts werden zentral für die Städte im Kreisgebiet übernommen. Der dezentrale Betrieb dieser Ämter in den jeweiligen Städten wäre unwirtschaftlich.

Da die Kreisverwaltung fast keine eigenen Steuern einnehmen kann, sind die Einnahmen aus oben genannten Quellen zwingend notwendig.

Die geplante Bewirtschaftung der Finanzmittel wird in einem jährlichen Haushaltsplan festgelegt. Darin plant die Kreisverwaltung die Einnahmen und Ausgaben und lässt diese Planung durch den Kreistag beschließen.

Der Haushaltsplan ist das zentrale demokratische Gestaltungselement des Kreistages. Er ist Grundlage der Bewirtschaftung, für die Verwaltung bindend und lässt sich am Ende eines Haushaltsjahres durch den Kreistag und seine Gremien überprüfen. Zudem sind die Zahlen für alle Bürger einsehbar, so dass ein hohes Maß an Transparenz geboten wird.