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Schwerbehindertenausweis

Als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter stehen Ihnen staatliche Leistungen oder Vergünstigungen zu, um die Folgen Ihrer Behinderung zu mildern. Einen Schwerbehindertenausweis können Sie bei uns beantragen.

Verfahrensablauf

Antrag

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie entweder schriftlich beantragen Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht - Antrag, oder online stellen über ELSA.NRW (Elektronischer Schwerbehindertenantrag Nordrhein-Westfalen).

Prüfung

Wir stellen auf Ihren Antrag hin fest, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung eine Behinderung darstellt und welcher Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden kann. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellen wir Ihnen einen Schwerbehindertenausweis aus. Hierfür können wir Ihnen auch eine besondere Ausweishülle anbieten.

Widerspruch

Wenn Sie einen "Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht" erhalten haben, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Den Widerspruch können Sie schriftlich einreichen bei

Kreis Mettmann
Der Landrat
Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann,

Die Schriftform können Sie auch durch die elektronische Form ersetzen, wenn das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Hierfür können Sie z.B. das Formular Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid im Schwerbehindertenrecht nutzen.

Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des elektronischen Widerspruchs ein neuer freigeschalteter Bundespersonalausweis sowie die AusweisApp2 erforderlich sind.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt zu einem großen Teil davon ab, ob Ihre Angaben vollständig sind und wie schnell die von Ihnen benannten Ärzte, Kliniken und andere Einrichtungen auf unsere Befundanforderungen antworten. Nach Eingang der Unterlagen werden diese von unserem medizinischen Dienst ausgewertet.

Bei weiterem Klärungsbedarf wird gegebenenfalls noch eine persönliche Untersuchung durch einen medizinischen Gutachter veranlasst. Daher kann es, auch wenn alle beteiligten Stellen ohne Zeitverzug zusammenarbeiten, einige Monate bis zur Entscheidung über Ihren Antrag dauern. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 4 Monate.

Den aktuellen Verfahrensstand Ihres Erst- oder Änderungsantrages können Sie über Verfahrensstand Online abfragen.

Weiterführende Informationen

Termin vereinbaren

Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aktuell Vorsprachen im Sachgebiet Behinderung und Ausweis nur nach einer vorherigen Terminabsprache erfolgen. Sollte Ihr Anliegen weder telefonisch noch elektronisch geklärt werden können, vereinbaren wir mit Ihnen gerne einen Termin.

Formulare zum Download

Online-Services

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