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Einwohnerantrag gemäß Kreisordnung NRW

Sie können mittels eines Einwohnerantrages beantragen, dass der Kreistag über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet.

Voraussetzungen

Wenn Sie seit mindestens drei Monaten im Kreis Mettmann wohnen und älter als 14 Jahre sind, können Sie beantragen, dass der Kreistag über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet.

Der Antrag ist nur zulässig, wenn nicht in derselben Angelegenheit innerhalb der letzten zwölf Monate bereits ein Antrag gestellt wurde. Über einen zulässigen Antrag berät und entscheidet der Kreistag unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vier Monaten. Den Vertretenden des Einwohnerantrages wird Gelegenheit gegeben, den Antrag in der Kreistagssitzung zu erläutern.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden, ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten und von mindestens 8.000 Einwohnern, unterzeichnet sein. Bis zu drei Personen müssen als Vertretungsberechtigte benannt sein.

Jede Unterschriftenliste muss den vollen Wortlaut des Antrags, also neben dem bestimmten Begehren auch die Begründung, sowie die Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Anschriften der Unterzeichnenden enthalten.

Rechtsgrundlage(n)

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