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Bürgerbeteiligung

Die Kreisordnung NRW sieht Möglichkeiten vor, mittels derer Sie sich als Bürgerinnen und Bürger des Kreises Mettmann mit ihren Anliegen an die zuständigen Gremien wenden können.

Der verantwortungsbewusste Umgang mit diesen Rechten leistet einen wesentlichen Beitrag zur kommunalen Selbstverwaltung.
Instrumente für Ihre Beteiligung am kommunalpolitischen Geschehen sind die Einwohnerfragestunde, Anregungen und Beschwerden, der Einwohnerantrag oder das Bürgerbegehren beziehungsweise der Bürgerentscheid.