Artenschutz bei Bau- und Abbruchvorhaben
Wenn Sie ein Bauwerk abbrechen oder neu errichten möchten, müssen Sie den besonderen Artenschutz berücksichtigen.
Beschreibung
Durch Änderungen der Bauordnung NRW erfolgt der Hinweis hierauf nicht mehr automatisch im Beteiligungsverfahren. Sie selbst müssen Ihre baulichen Maßnahmen - auch baugenehmigungsfreie Vorhaben - auf mögliche artenschutzrechtliche Konflikte prüfen (lassen).
Nutzen Sie hierfür die angegebene Prüfliste zum Artenschutz.
Sollten artenschutzrechtliche Konflikte vorliegen (unter anderem im Hinblick auf Tötungs-, Verletzungs- und Störungsverbote, Schutz von Lebensstätten, oder Ähnlichem), informieren Sie bitte so früh wie möglich die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann.
Ansprechpersonen nach Städten und Vorhaben
Bei der Unteren Naturschutzbehörde (baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 62 Bauordnung fü das Land NRW (BauONRW) und baugenehmigungspflichtige Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB):
Frau Hanst-Usorasch | Haan, Hilden |
Frau Krasser | Erkrath, Mettmann |
Frau Schäfer | Velbert |
Herr Schmidt | Ratingen |
Herr Eckel | Heiligenhaus, Langenfeld, Monheim am Rhein, Wülfrath |
Bei der Oberen Bauaufsichtsbehörde (baugenehmigungspflichtige Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch)
Frau Grulke | Ratingen, Wülfrath |
Frau Müller | Mettmann, Monheim am Rhein |
Frau Fierenkothen-Miesen |
Heiligenhaus, Hilden, Velbert |
Frau Müschenborn |
Erkrath, Haan, Langenfeld |
Weiterführende Informationen
Externe Links
Hinweise
Ergänzend zu den Regelungen des besonderen Artenschutzes ist nach den Regelungen des allgemeinen Artenschutzes im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September bei zulässigen Bauvorhaben nur die Beseitigung geringfügigen Gehölzbewuchses zur Verwirklichung der Baumaßnahmen zulässig. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter (§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen (BNatSchG) und § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten (BNatSchG).
Rechtsgrundlage(n)
Formulare zum Download
- (PDF, 153 kB)