Hygienerechtliche Zulassung für fleischverarbeitende Betriebe
Wenn Sie in Ihrem Betrieb Fleisch verarbeiten möchten, benötigen Sie in bestimmten Fällen eine hygienerechtliche Zulassung. In welchen Fällen Sie diese Zulassung bei uns beantragen müssen und welche Unterlagen wir benötigen, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie in Ihrem Betrieb Fleisch verarbeiten möchten, dann benötigen Sie in den nachfolgend aufgeführten Fällen eine hygienerechtliche Zulassung:
- Schlachten
- Zerlegen und/oder Verarbeiten und Abgabe an andere Gewerbetreibende,wenn die abgegebene Fleischmenge mehr als ein Drittel der eigenen Produktion beträgt und der belieferte Gewerbetreibende oder eine eigene Filiale mehr als 100 Kilometer entfernt ist.
Nicht zulassungspflichtig ist Ihr Betrieb, wenn Sie alle Produkte über die eigene Ladentheke an den Endverbrauchenden abgeben oder zusätzlich einen Marktwagen oder einen Partyservice als ergänzende Leistung betreiben.
Verfahrensablauf
Sobald Ihr Antrag mit allen Anlagen bei uns eingegangen ist, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für eine Betriebsbegehung. Bei dieser werden alle zulassungsrelevanten Anforderungen und Dokumente überprüft. Ein Merkblatt zu den Zulassungsunterlagen finden Sie unter Merkblatt - Zulassung von Betrieben des Metzgerhandwerks.
Wenn die Überprüfung Ihres Betriebes und der entsprechenden Dokumentation erfolgreich verlaufen ist, wird Ihr Betrieb für die beantragte(n) Tätigkeit(n) unter Vergabe einer Zulassungsnummer zugelassen. Gleichzeitig wird die Zulassungsnummer mit Angaben zu Ihrem Betrieb vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in einer Liste zugelassener Betriebe im Internet veröffentlicht.
Erforderliche Unterlagen
Bei der geplanten Ausübung zulassungspflichtiger Tätigkeiten stellen Sie bitte vor Beginn einen Antrag auf Zulassung, dem Sie Folgendes beifügen:
- Betriebsspiegel mit allgemeinen Angaben,
- Beiblatt für Fleisch zum Betriebsspiegel und
- Grundrisszeichnung Ihres Betriebes
In der Grundrisszeichnung sollte Folgendes erkennbar sein:
- Räume mit Funktionsbezeichnung (Schlacht-, Verarbeitungs-, Kühlraum)
- Standorte der Maschinen (Kutter, Füller, Kessel, Konvektomat)
- Personalfluss (Weg des Personals vom Umkleidebereich zum Arbeitsplatz und zurück)
- Materialfluss (Weg der Rohstoffe vom Wareneingang über das Lager, die Verarbeitung bis zum Verkauf oder dem Warenausgang)
Weiterführende Informationen
Publikationen
- PDF-Datei: Merkblatt - Abgabe von frischem Geflügelfleisch
- PDF-Datei: Merkblatt - Eigenkontrollmaßnahmen in Metzgereien und Frischfleischabteilungen
- PDF-Datei: Merkblatt - Herkunftskennzeichnung von Fleisch
- PDF-Datei: Merkblatt - Verordnung _EG_ Nr 2073_2005
- PDF-Datei: Merkblatt - Voraussetzung zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung
- PDF-Datei: Merkblatt - Unterlagen für die Zulassung von Betrieben und im Betrieb zu führende Unterlagen
- PDF-Datei: Merkblatt - Zulassung von Betrieben des Metzgerhandwerks
Externe Links
Formulare zum Download
- (PDF, 222 kB)
- (PDF, 105 kB)
- (PDF, 198 kB)
- (PDF, 86 kB)
- (PDF, 115 kB)
- (PDF, 161 kB)
- (PDF, 82 kB)
- (PDF, 103 kB)
- (PDF, 137 kB)
- (PDF, 77 kB)
- (PDF, 246 kB)