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Aufenthaltstitel

In der Regel erhalten Menschen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, für ihren Aufenthalt in Deutschland den computerlesbaren "elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)". 

Achtung

Lichtbilder - Wichtige Änderung ab 01.05.2025!

Aufgrund einer gesetzlichen Änderungen (Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen) dürfen Lichtbilder für den elektronischen Aufenthaltstitel sowie für Reiseausweise ab dem 01.05.2025 nur noch in digitaler Form eingereicht werden. Ausgedruckte Lichtbilder können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden! Für die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages benötigt die Ausländerbehörde daher immer ein qualifiziertes digitales Lichtbild von Ihnen. Dieses können Sie auf zwei verschiedene Arten erstellen:

  • Entweder ü  Im Rahmen Ihres persönlichen Termins bei der Ausländerbehörde zur Abgabe der Biometriedaten wird das Lichtbild vor Ort in der Ausländerbehörde von Ihnen aufgenommen. Die Ausländerbehörde stellt hierzu spezielle Terminals im Kundencenter zur Verfügung. Für das hiermit aufgenommene Lichtbild wird eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro erhoben, welche vor Ort zu zahlen ist (nur Kartenzahlung möglich!). Wenn Sie diese Variante wählen, müssen Sie vor Ihrem Termin in der Ausländerbehörde nichts weiter veranlassen.
  • oder ü  Sie lassen ein digitales Lichtbild bei einem hierfür zertifizierten Fotografen erstellen. Dieser händigt Ihnen im Anschluss einen QR- Code aus, welchen Sie zu Ihrem Termin in der Ausländerbehörde mitbringen müssen. Die Ausländerbehörde lädt dann Ihr Bild aus einer Cloud runter. Sie finden die zertifizierten Anbieter in Ihrer Nähe unter folgender Internetadresse: www.e-passfoto.de/teilnehmer. Zudem können qualifizierte digitale Lichtbilder in jeder Filiale der Drogeriekette DM aufgenommen werden. Die Gebühr für das Anfertigen des Lichtbildes legt der jeweilige Anbieter fest und ist von Ihnen dort zu bezahlen. Wenn Sie diese Variante wählen, müssen Sie das Lichtbild vor Ihrem Termin in der Ausländerbehörde bei dem ausgewählten Anbieter aufnehmen lassen und den QR- Code zu Ihrem Termin mitführen. Ihre Ausländerbehörde

Verlängerung von Aufenthaltstiteln ukrainischer Flüchtlinge

Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!

Verlängerung von Aufenthaltstiteln ukrainischer Flüchtlinge

Noch gültige Aufenthaltstitel für ukrainische Flüchtlinge behalten ihre Gültigkeit. Inhabern der Aufenthaltsgenehmigungen bleibt die Beantragung einer Verlängerung und die damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde erspart.

Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine bis 2026 verlängert

Gemäß der Ukraine – Aufenthaltserlaubnis - Fortgeltungsverordnung gelten gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) erteilte und am 1. Februar 2025 noch gültige Aufenthaltsgenehmigungen für vorübergehenden Schutz ohne Verlängerung automatisch bis zum 4. März 2026 fort. Der betroffene Personenkreis erhält hierüber in den nächsten Tagen auf dem Postweg eine ausländerrechtliche Bescheinigung des Ausländeramtes – eine Vorsprache beim Ausländeramt ist somit nicht erforderlich.

Extended: Ukraine Residence Permit!

Residence permits for Ukrainian refugees that are still valid remain valid. Holders of the permits are spared the need to apply for an extension and the associated appointments with the immigration authorities.

Ukraine residence permit extended until 2026

Under the Ukraine Residence Permit Continued Validity Ordinance, residence permits for temporary protection that are still valid as of 1 February 2025 will be automatically extended until 4 March 2026. These were and are granted in accordance with Section 24 (1) of the Residence Act for foreigners who have travelled to Germany due to the war in Ukraine. Refugees do not need to visit the relevant foreigners authority for an extension.

Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!

Ще чинні дозволи на тимчасове перебування українських біженців залишаються дійсними і надалі. Власникам цих дозволів не потрібно подавати заяву на продовження терміну їх дії та відвідувати у зв'язку з цим відомства у справах іноземців.

Дозвіл на тимчасове перебування українців продовжено до 2026 року

Відповідно до розпорядження про продовження дії дозволів на тимчасове перебування українців, чинні з 1 лютого 2025 року дозволи на тимчасове перебування з метою тимчасового захисту, автоматично продовжуються до 4 березня 2026 року. Вони видавалися та видаються згідно з § 24 абз. 1 "Закону про перебування іноземних громадян" іноземцям, які прибули до Німеччини у зв'язку з війною в Україні. Біженцям не потрібно відвідувати компетентне відомство у справах іноземців для продовження терміну їх дії.

Продлено: разрешение на временное пребывание украинцев!

Еще действующие разрешения на временное пребывание украинских беженцев продолжат действовать. Обладателям этих разрешений не требуется подавать заявление на их продление и посещать для этого ведомства по делам иностранцев.

Разрешение на временное пребывание украинцев продлено до 2026-го года

В соответствии с распоряжением о продлении действия разрешений на временное пребывание украинцев, с 1-го февраля 2025 г. еще действующие разрешения на временное пребывание для временной защиты автоматически продлеваются до 4-го марта 2026 г. Эти разрешения выдавались и выдаются в соответствии с § 24, абз. 1, "Закона о пребывании иностранцев" иностранцам, въехавшим в Германию в связи с войной в Украине. Беженцам не требуется посещать компетентное ведомство по делам иностранцев для их продления.

Beschreibung

Elektronischer Aufenthaltstitel

Der elektronische Aufenthaltstitel ähnelt in Form und Beschaffenheit einer Bankkarte und enthält einen zusätzlichen Chip mit Ihren persönlichen und biometrischen Daten.

Hierbei ist zu unterscheiden:

Befristete Aufenthaltserlaubnis

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird zum Beispiel für folgende Aufenthaltszwecke erteilt:

  • Familiennachzug
  • Erwerbstätigkeit
  • Ausbildung (zum Beispiel Studium oder Sprachkurs) humanitäre Gründe

Niederlassungserlaubnis

Darunter ist ein Aufenthaltstitel zu verstehen, der

  • zeitlich unbeschränkt ist und
  • zur Ausübung jeder Art von Erwerbstätigkeit berechtigt.

Im Regelfall wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn die Ausländerin oder der Ausländer

  • seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,
  • sein Lebensunterhalt gesichert ist,
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet hat und
  • über eine Altersabsicherung verfügt.

Abweichend von den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gelten besondere Regelungen für

  • ausländische Ehegatten von Deutschen,
  • Kinder mit eigenständigem Aufenthaltsrecht,
  • Selbstständige,
  • Hochqualifizierte oder Aufenthalte aus humanitären Gründen

Verfahrensablauf

Ihren Antrag reichen Sie bitte postalisch, per E-Mail (im pdf-Format), über unsere verschlüsselten Online-Formulare oder beim Bürgerbüro Ihrer Stadt (außer in Ratingen und Velbert) ein (siehe Internetlinks unten). Dort erfahren Sie dann auch, welche Voraussetzungen für Sie gelten und ob weitere Unterlagen eingereicht werden müssen. Natürlich können Sie sich auch vorab durch Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter telefonisch beraten lassen.

Verlängerung

Wir bemühen uns, Sie etwa drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels oder Ihres Reisepasses schriftlich über das weitere Verfahren zu informieren. Sollten Sie zwei Monate vor Ablauf noch keine Post von uns erhalten haben, reichen Sie bitte Ihren Verlängerungsantrag und die dazu gehörenden Unterlagen unaufgefordert beim Bürgerbüro Ihrer Stadt ein. Sie erhalten dann nach Prüfung Ihres Antrages per Post Informationen von uns über das weitere Vorgehen.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihren Verlängerungsantrag während der Gültigkeitsdauer Ihrer laufenden Aufenthaltserlaubnis stellen. Verspätet gestellte Anträge können erhebliche Nachteile für Sie bringen (Verlust der Arbeitserlaubnis, anzurechnende Aufenthaltszeiten).

Erforderliche Unterlagen

Für die Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels sind grundsätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:

  • gültiger Reisepass
  • ein biometrisches Lichtbild (ACHTUNG: Änderung ab 01.05.2025*)
  • Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • vollständig ausgefüllter Antrag

Je nach Art des Aufenthaltes können weitere Unterlagen erforderlich sein.

*Lichtbild

Aufgrund einer gesetzlichen Änderungen (Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen) dürfen Lichtbilder für den elektronischen Aufenthaltstitel sowie für Reiseausweise ab dem 01.05.2025 nur noch in digitaler Form eingereicht werden. Ausgedruckte Lichtbilder können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden!

Für die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages benötigt die Ausländerbehörde daher immer ein qualifiziertes digitales Lichtbild von Ihnen. Dieses können Sie auf zwei verschiedene Arten erstellen:

  • Im Rahmen Ihres persönlichen Termins bei der Ausländerbehörde zur Abgabe der Biometriedaten wird das Lichtbild vor Ort in der Ausländerbehörde von Ihnen aufgenommen. Die Ausländerbehörde stellt hierzu spezielle Terminals im Kundencenter zur Verfügung. Für das hiermit aufgenommene Lichtbild wird eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro erhoben, welche vor Ort zu zahlen ist (nur Kartenzahlung möglich!). Wenn Sie diese Variante wählen, müssen Sie vor Ihrem Termin in der Ausländerbehörde nichts weiter veranlassen.
  • Sie lassen ein digitales Lichtbild bei einem hierfür zertifizierten Fotografen erstellen. Dieser händigt Ihnen im Anschluss einen QR- Code aus, welchen Sie zu Ihrem Termin in der Ausländerbehörde mitbringen müssen. Die Ausländerbehörde lädt dann Ihr Bild aus einer Cloud runter. Sie finden die zertifizierten Anbieter in Ihrer Nähe unter folgender Internetadresse: www.e-passfoto.de/teilnehmer. Zudem können qualifizierte digitale Lichtbilder in jeder Filiale der Drogeriekette DM aufgenommen werden. Die Gebühr für das Anfertigen des Lichtbildes legt der jeweilige Anbieter fest. Diese ist von Ihnen dort zu bezahlen. Wenn Sie diese Variante wählen, müssen Sie das Lichtbild vor Ihrem Termin in der Ausländerbehörde bei dem ausgewählten Anbieter aufnehmen lassen und den QR- Code zu Ihrem Termin mitführen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitung

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der sehr hohen Antragszahlen im Ausländeramt derzeit mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten gerechnet werden muss.

Die Bearbeitung eingehender Anträge erfolgt nach Eingangsdatum.

Um die Verfahrenszeit so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie darum, von zusätzlichen Sachstandsanfragen abzusehen und nachzusendende Unterlagen zwingend mit dem Aktenzeichen zu versehen.

Wir sind bemüht, die Bearbeitungszeit so gering wie möglich zu halten.

Versand

Aufgrund eines dreitägigen Warnstreiks bei der Bundesdruckerei GmbH im Zeitraum vom 8. bis 10. April 2025 können mögliche Auswirkungen in der Produktion und beim Versand von ausländerrechtlichen Dokumenten nicht ausgeschlossen werden. Es kann daher zu längeren Wartezeiten kommen. Es wird darum gebeten, von entsprechenden Anfragen abzusehen.

Wir bedauern die entstandenen Umstände und bitten um Ihr Verständnis.
Ihr Ausländeramt

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