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Förderprogramm KOMM-AN NRW

Der Kreis Mettmann erhält über das Landesprogramm KOMM-AN NRW Fördermittel vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW, um die lokale Arbeit in der Flüchtlingshilfe und die Integration von Neuzugewanderten und Geflüchteten zu unterstützen.

Interessierte Vereine, Organisationen wie auch ehrenamtliche Initiativen können sich für einen Antrag auf finanzielle Mittel an das Kreisintegrationszentrum wenden.

Beschreibung

Mit dem Programm KOMM-AN NRW fördert das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW die Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten und unterstützt das bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe.

Gefördert werden bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Institutionen die sich zivilgesellschaftlich für geflüchtete und neuzugewanderte Menschen engagieren (z. B. Vereine, Migrant_innenselbstorganisationen und andere Einrichtungen, Ehrenamtliche).

Was wird gefördert?

Baustein A

Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Ankommenstreffpunkten, sowie Digitalisierung der Ausübung des Ehrenamtes
• 1.000 € pro Raum
• 400 € pro Monat für laufenden Betrieb

Baustein B

Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
• 35 € pro ehrenamtliche Begleitung für
entstehende Kosten
• 250 € pro Maßnahme

Baustein C

Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung und zur Gewinnung neuer Personen für eine  ehrenamtliche Tätigkeiten
• je 500 € für Print - und Internetmedien
• 50 € pro übersetze Seite

Baustein D

Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Personen und der Begleitung ihrer Arbeit
• 100 € pro Stunde für Referent_in
• 50 € pro Austausch der Ehrenamtlichen

Verfahrensablauf

Ihren Antrag stellen Sie beim Kreisintegrationszentrum Mettmann.

Im Frühjahr des Folgejahres erhalten Sie den Bewilligungsbescheid.

Frist

  • bis 15.11. können Sie Ihren Antrag beim Kreisintegrationszentrum Mettmann stellen
  • bis 15.11. des Folgejahres müssen die Mittel (beim Kreisintegrationszentrum Mettmann) abgerufen sein
  • bis 01.02. des 2. Folgejahres müssen die Verwendungsnachweise eingereicht sein

Weiterführende Informationen

Datenschutzhinweise

Formulare zum Download

Kontakt

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