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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wenn Sie Personen, beispielsweise in Taxen, Miet- oder Krankenwagen, befördern, benötigen Sie den so genannten Personenbeförderungsschein. Diesen können Sie bei uns beantragen.

Beschreibung

Die "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" ist eine Zusatzfahrerlaubnis, die Sie benötigen, wenn Sie Personen befördern möchten (beispielsweise in Taxen, Mietwagen oder Krankenwagen). Der so genannte Personenbeförderungsschein wird auf fünf Jahre befristet erteilt. Die Verlängerung erfolgt danach für jeweils fünf Jahre.

Ihren Antrag für den Fahrgast-Beförderungsschein können Sie in unserer Führerscheinstelle in Mettmann stellen.

Voraussetzungen

Alle medizinischen Untersuchungen können zusammen bei einem Werksarzt, einer Betriebsärztin, einem Arzt oder einer Ärztin mit dem Zusatz "Verkehrsmediziner" oder den "Begutachtungsstellen für Fahreignung" durchgeführt werden.   

Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 21 Jahre alt sein müssen.

Weiterhin müssen Sie nachweisen, dass Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis der Klasse B sind. Eine Fahrerlaubnis der Klasse B der Anlage-11-Staaten ist auch anerkennungsfähig. 

Für Krankenwagen gilt, dass Sie mindestens 19 Jahre alt und ein Jahr im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein müssen. Zusätzlich benötigen Sie hier den Nachweis über die Schulung in erster Hilfe.

Erforderliche Unterlagen

Fahrgast-Beförderungsschein

  • Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
  • EU-Führerschein im Kartenformat
  • Augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten einer Augenärztin, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes oder einer Ärztin nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über die Eignung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle gemäß Anlage 5.2 Fahrerlaubnis-Verordnung. In diesem Gutachten wird Ihre Belastbarkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit überprüft (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart "O". Dieser Antrag ist nur bei Ihrer Stadtverwaltung (Bürgerbüro) möglich. 

Verlängerung

  • Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
  • Führerschein im Original
  • Personenbeförderungsschein im Original
  • Augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten einer Augenärztin, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes oder einer Ärztin nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart "O", 13,00 Euro (die Beantragung des Führungszeugnisses ist nur im Bürgerbüro Ihrer Wohngemeinde möglich). Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.

Wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben zusätzlich

  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zum Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (nicht älter als 1 Jahr).

Weiterführende Informationen

Kosten

43,90 € für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

38,00 Euro für die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

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