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SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer

Grundlage für die Teilnahme am europäischen SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Basislastschrift) ist eine Autorisierung durch ein SEPA-Mandat. Das Mandat bedarf der Schriftform und muss durch die zahlungspflichtige und die fahrzeughaltende Person unterschrieben sein.

Beschreibung


Die Zulassung eines Fahrzeuges ist unter anderem davon abhängig, dass die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter im Rahmen der Zulassung eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilt.

Die Steuer kann vom Konto der Halterin, des Halters oder dem Konto eines Dritten abgebucht werden. In letzterem Fall bedarf das SEPA-Lastschriftmandat der Unterschrift der haltenden und kontoinhabenden Person.

Weiterführende Informationen

FAQ

Sie möchten ein Fahrzeug zulassen?

Ab Februar 2014 erhält das Hauptzollamt in Münster im Rahmen des Zulassungsverfahrens automatisiert alle für eine Steuerfestsetzung notwendigen Daten durch uns. Von dort aus erhalten Sie dann auch Ihren Steuerbescheid.

Zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Fahrzeugzulassung bei uns im Straßenverkehrsamt ist, dass Sie uns bitte bei Zulassung Ihres Fahrzeugs ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat bieten wir Ihnen zum Ausfüllen auf unserer Internet-Seite zum SEPA-Lastschriftmandat an.

Andernfalls liegen entsprechende Vordrucke in unserer Zulassungsstelle auch zum Ausfüllen für Sie bereit.

Wichtig sind Ihre Unterschriften auf dem SEPA-Lastschriftmandat.

Wird das SEPA-Lastschriftmandat für das Konto eines Dritten erteilt, sind neben Ihren Unterschriften auch die des Kontoinhabenden erforderlich.

Ohne das von Ihnen korrekt ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat dürfen wir Ihr Fahrzeug nicht zulassen!

Wichtig zu wissen: Im Rahmen der Zulassung wird überprüft, ob Sie als Fahrzeughalter oder -halterin noch Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer haben. Sollte dies der Fall sein, so kann die Zulassung erst nach Begleichung der Steuerrückstände durchgeführt werden!

• Sie möchten eine andere Person mit der Zulassung Ihres Kraftfahrzeugs beauftragen?

Damit wir Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß zulassen können, müssen Sie der von Ihnen beauftragten Person neben einer von Ihnen persönlich unterschriebenen Vollmacht zusätzlich noch den von Ihnen unterschriebenen Vordruck SEPA-Lastschriftmandat mitgeben.

Ohne Vorlage des von Ihnen vorausgefüllten und im Original unterschriebenen Vordrucks SEPA-Lastschriftmandat dürfen wir eine Zulassung für Sie nicht vornehmen!

• Sie sind Großkunde - Ihre Firma hat mindestens 30 Kraftfahrzeuge?

Sie können sich beim Hauptzollamt Münster als Großkunde registrieren lassen und erhalten dann nach der Registrierung eine spezielle Bescheinigung, mit der Sie sich uns - als Ihrer Zulassungsbehörde - gegenüber entsprechend ausweisen können.

Das erspart Ihnen dann die Mühe, bei jedem Zulassungsvorgang erneut ein SEPA-Lastschriftmandat abgeben zu müssen.

• Was passiert mit dem SEPA-Lastschriftmandat, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug abmelden?

Dieses erlischt dann automatisch.

Bei Anmeldung eines anderen Fahrzeugs müssen Sie erneut ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

• Wie erreiche ich die für den Kreis Mettmann zuständigen Zollbehörden direkt?

  • ALLGEMEINE FRAGEN ZU FESTSETZUNGEN (STEUERHÖHEN, BEFREIUNGEN, GRÜNE KENNZEICHEN.....)

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Telefon: 0351 44834-550
    E-Mail: info.kraftst@zoll.de
    Internet: www.zoll.de

  • FRAGEN ZU BEREITS ZUGESTELLTEN STEUERBESCHEIDEN ODER LAUFENDEN ANTRÄGEN

    Hauptzollamt Münster
    Linus-Pauling-Weg 1-5
    48155 Münster
    Telefon: 0251 4814-0
    Fax: 0251 4814-1000
    E-Mail: poststelle@hzams.bfinv.de

  • FRAGEN ZU STEUERRÜCKSTÄNDEN, BAR-, ODER EC-EINZAHLUNGEN

    Zollamt Düsseldorf-Reisholz
    Bublitzer Straße 25
    40599 Düsseldorf
    Telefon: 0211 99801-0
    Fax: 0211 99801-33
    E-Mail: poststelle@zad-reisholz.bfinv.de

  • BAR- ODER EC-EINZAHLUNGEN

    Diese können auch bei folgenden Zollämtern geleistet werden. Hier wird jedoch auf die fehlende Barrierefreiheit hingewiesen:

    Düsseldorf-Nord
    Hugo-Viehoff-Straße 82
    40474 Düsseldorf

    oder

    Zollamt Wuppertal-West
    Corneliusstr. 2
    42329 Wuppertal

Formulare zum Download

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