Inhalt

Leistungen des jobcenter ME-aktiv (SGB II)

Wenn Sie erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt oder den Ihrer Familie nicht aus eigenen Einkünften finanzieren können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld nach dem SGB II).

Wenn Sie diese Leistungen beantragen wollen, sprechen Sie bitte die Geschäftsstelle des "jobcenter ME-aktiv" für Ihrem Wohnort an. Die genauen Kontaktdaten finden Sie unter dem Internetlink unten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern helfen Ihnen nicht nur dabei, Ihren Lebensunterhalt zu sichern, sondern unterstützen Sie auch bei der Suche nach einer Arbeit.

Beraten werden Sie hier außerdem zu den besonderen Leistungen, die der Bildung Ihrer Kinder und deren Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben dienen.

Gleichzeitig ist das "jobcenter ME-aktiv" auch der richtige Ansprechpartner für Arbeitgeber, die offene Stellen anbieten oder sich über Einstellungshilfen informieren möchten.

Weiterführende Informationen

Externe Links

Interne Links