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Trinkwasserbrunnen melden

Ihr Haushalt ist nicht an eine zentrale Trinkwasserversorgungsanlage angeschlossen, sondern Sie nutzen einen eigenen Brunnen? Wenn Sie das Wasser zum Trinken, Waschen oder Baden nutzen, müssen Sie uns dies melden.

Beschreibung

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Deshalb werden die besonderen Anforderungen daran in der Trinkwasserverordnung geregelt.

Das Trinkwasser im Kreis Mettmann ist von hoher Qualität und kann ohne Bedenken genossen werden. Es entspricht in allen Punkten den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Die meisten Haushalte sind an zentrale Trinkwasserversorgungsanlagen angeschlossen. Die Versorgungsunternehmen kontrollieren hier regelmäßig die Qualität des verteilten Trinkwassers und teilen uns Ihre Befunde mit.

Einige Haushalte im Kreis Mettmann verfügen über keinen öffentlichen Wasseranschluss und versorgen sich über einen Trinkwasserbrunnen. Von knapp 600 Anlagen erhalten wir die Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseruntersuchung und beraten Sie als Eigentümer bei Problemen. Auch private Brunnenbesitzende unterliegen der Trinkwasserverordnung und sind verpflichtet, den Brunnen uns anzuzeigen, wenn das Wasser zum Trinken, Waschen oder Baden genutzt wird. Welche Institute für diese Untersuchungen zugelassen sind, können Sie der Liste “Untersuchungsstellen für Trinkwasseranalysen“ entnehmen.

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