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Sprachstandsfeststellung vor der Einschulung

Zwei Jahre vor der Einschulung stellt das Schulamt fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beschreibung


In dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung (Delfin 4) wird überprüft, ob die Sprachentwicklung eines Kindes aus pädagogischer Sicht altersgemäß ist und ob es die deutsche Sprache hinreichend beherrscht. An diesem Verfahren nehmen alle Kinder teil, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, in der die alltagsintegrierte sprachliche Förderung angeboten wird. Auch Kinder in Kindertageseinrichtungen, deren Eltern der Bildungsdokumentation nicht zugestimmt haben, nehmen an dem Verfahren teil. Weitere Informationen zur Sprachstandsfeststellung finden Sie auf der Internetseite des  Ministeriums für Schule und Weiterbildung.

Verfahrensablauf

Die Eltern dieser Kinder erhalten eine Einladung von der Grundschule in welcher das Testverfahren von einer Lehrkraft durchgeführt wird. Das Verfahren des Testinstruments „Besuch im Pfiffikushaus“ durchgeführt. Der Testleitende teilt den Eltern im Anschluss mit, ob das Kind eine zusätzliche Sprachförderung benötigt.

Die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung und die ggf. damit verbundene Teilnahme an einer zusätzlichen Sprachförderung sind grundsätzlich verpflichtend.

Weiterführende Informationen

Kontakt

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