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Überwachung der Gesundheitsfachberufe

Wir überwachen die (selbstständige) Ausübung von Gesundheitsfachberufen. Im Bereich Rettungswesen erteilen wir auch Berufserlaubnisse und überwachen die ordnungsgemäße Ausbildung und Prüfung.

Beschreibung


Im Rahmen der Medizinalaufsicht überwacht das Gesundheitsamt die Berechtigung zur (selbstständigen) Ausübung eines Gesundheitsfachberufs. Auch die Durchführung der Ausbildungsgesetze und -verordnungen im Bereich Rettungswesen wird überwacht. So soll zum Schutz aller Patientinnen und Patienten sichergestellt werden, dass nur solche Personen einen nichtakademischen Heilberuf ausüben, die dazu berechtigt sind und eine anerkannte Ausbildung haben. Außerdem sollen sich Patienten und Patentinnen darauf verlassen können, dass eine medizinische Berufsbezeichnung nur von einer Person geführt wird, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis ist.

Wir erteilen außerdem die Erlaubnis für den Beruf Notfallsanitäter_in.

Für die Berufe Rettungssanitäter_in und Rettungshelfer_in sind wir für das Prüfungswesen und die anschließende Zeugnisausstellung zuständig.

Für einige Berufe stellen wir ebenfalls – im Anschluss an die erfolgreiche "Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Gesundheitsfachberufe" bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster – die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (Berufsurkunde) aus. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserer Dienstleidtung Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in einem Gesundheitsfachberuf.

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