Anliegen zu Sterbefällen
Alle Todesbescheinigungen von im Kreis Mettmann verstorbenen Personen werden von uns gesammelt und überprüft. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auf Nachfrage auch Auskünfte an Dritte (wie beispielsweise an Rentenversicherungsträger) erteilt.
Beschreibung
Auch für Umbettungen oder Exhumierungen werden diese Unterlagen benötigt.
Durchschriften der Todesbescheinigungen gehen an den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW). Dort wird die amtliche Statistik der Todesursachen aufbereitet und veröffentlicht.
Weiterführende Informationen
Externe Links
Kosten
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Leichenschau vor Feuerbestattung | ja |