Reisen mit Betäubungsmitteln
Sie wollen mit Ihren ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln in das Ausland reisen? Dann benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, die von uns beglaubigt werden muss. Das passende Formular erhalten Sie hier.
Beschreibung
Reisen in Schengen-Staaten
Wenn Sie bis zu 30 Tage in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens reisen und ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitnehmen wollen, brauchen Sie dafür eine Bescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Diese Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmittel nach dem Schengen Abkommen müssen Sie von uns beglaubigen lassen, wenn Sie im Kreis Mettmann wohnen. Das entsprechende Formular finden Sie unten.
Reisen außerhalb des Schengen-Abkommens
Reisen Sie in Staaten außerhalb des Schengen-Abkommens und wollen Betäubungsmittel mitnehmen, setzen Sie sich bitte mit der betreffenden Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung. Dort wird man Ihnen Auskünfte zu den Einfuhrbestimmungen von Betäubungsmitteln geben. In diesen Fällen ist das Formular Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln in Länder außerhalb des Schengener Abkommens zu verwenden.
Weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Für Reisen bis zu 30 Tage in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens benötigen Sie die Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmittel nach dem Schengen Abkommen.
Für Reisen in Staaten außerhalb des Schengen-Abkommens benötigen Sie die Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln in Länder außerhalb des Schengener Abkommens zu verwenden.
Weiterführende Informationen
Publikationen
- (PDF, 9 kB)
Externe Links
Formulare zum Download
- (PDF, 63 kB)
- (PDF, 14 kB)