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Meldepflichtige Krankheiten

Als ärztliches Fachpersonal, verantwortliche Arbeitskraft eines Krankenhauses oder medizinischen Labors, aber auch als Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung sind Sie verpflichtet, uns meldepflichtige Krankheiten oder das Auftreten von Kopfläusen mitzuteilen.

Beschreibung

Als ärztliches Fachpersonal, Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, zuständige Arbeitskraft eines Krankenhauses oder eines medizinischen Labors, aber auch als Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung (beispielsweise Schule, Kinder-Tageseinrichtung, Altenheim) ist es Ihre Pflicht, uns umgehend zu benachrichtigen, wenn jemand an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt ist. Dies gilt auch, wenn Sie einen Befall mit Kopfläusen feststellen.

Für die Meldung nutzen Sie bitte den entsprechenden Arztmeldebogen oder das Meldeformular Gemeinschaftseinrichtungen.

Die Daten können Sie unter dem nachfolgenden Link datenschutzkonform übermitteln: Hygiene - Daten Upload (formulare-extern.de)

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