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Wohnraumförderung für Menschen mit Behinderung

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Ihnen für behindertengerechte Maßnahmen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ein Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen.

Achtung

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

aufgrund der aktuellen Arbeitsauslastung sehen wir uns leider gezwungen, unsere telefonischen Sprechzeiten vorübergehend auf einen Tag pro Woche zu reduzieren.

Für persönliche Vorsprachen bitten wir Sie im Rahmen der telefonischen Sprechzeiten einen Termin zu vereinbaren.

Neue Sprechzeiten:

Tag: Mittwoch

Uhrzeit: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Beschreibung

Beispiele für förderfähige Baumaßnahmen sind:

  • eine behindertengerechte Küche
  • ein behindertengerechtes Bad/WC
  • eine Rampe oder eine Hebeanlage zur Überwindung von Differenzstufen zwischen Eingang und Erdgeschoss
  • ein Treppenlift

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt zugunsten von schwerbehinderten Menschen (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent). Der betreffende Haushalt muss eine Einkommensgrenze einhalten.

Es sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Damit Sie wissen, auf was Sie achten müssen und welche Möglichkeiten Sie haben, sollte vor Antragstellung möglichst ein persönlicher Beratungstermin stattfinden. Nutzen Sie hierfür bitte die angegebenen Kontaktdaten.

Erforderliche Unterlagen

Die Anträge sind bei uns zu stellen. Auf Anfrage senden wir Ihnen die entsprechenden Vordrucke zu. Sie können sich die Antragsunterlagen aber auch bei der NRW.BANK herunterladen.

Weiterführende Informationen

Kosten

Im Falle einer Bewilligung werden Verwaltungsgebühren erhoben.

Es wird ein Tilgungsnachlass gewährt.

Kontakt

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