Lageplan für Grundstücke
Zu den Einsatzzwecken von Lageplänen finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Beschreibung
Für die Teilung eines Grundstücks, die Eintragung einer Baulast oder zum Stellen eines Bauantrags benötigen Sie einen Lageplan.
Beim zuständigen Bauordnungsamt Ihrer kreisangehörigen Stadt erfahren Sie, ob ein amtlicher oder einfacher Lageplan notwendig ist.
Verfahrensablauf
Ein Lageplan wird auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters, des Grundbuchs, Angaben aus dem Bebauungsplan sowie sonstiger bau- und planungsrechtlicher Festlegungen erstellt. Zusätzlich sind örtliche Feststellungen durch eine Vermessung erforderlich.
Der Umfang der Eintragungen richtet sich nach dem Zweck des Lageplans und den Anforderungen der Baugenehmigungsbehörde.
Im Gespräch mit Ihnen ermitteln wir die notwendigen vermessungstechnischen Maßnahmen. So können unnötige Kosten vermieden werden.
Weiterführende Informationen
Externe Links
- Liste der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure/innen im Land NRW
- Stadt Erkrath - Bauen und Planen
- Stadt Haan - Bauaufsichtsamt
- Stadt Heiligenhaus - Bauaufsicht
- Stadt Hilden - Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt
- Stadt Langenfeld - Untere Bauaufsichtsbehörde
- Stadt Mettmann - Bauaufsicht und Denkmalschutz
- Stadt Monheim am Rhein - Bauaufsicht
- Stadt Ratingen - Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung
- Stadt Velbert - Bauordnungsamt
- Stadt Wülfrath - Bauaufsichtsamt
Interne Links
Kosten
Lagepläne werden auch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI) erstellt, die derselben Gebührenordnung (VermWertKostO NRW) unterliegen. Die Gebührenhöhe ist vom konkreten Einzelfall abhängig. Nicht amtliche Lagepläne können zusätzlich auch von privaten Vermessungsbüros angefertigt werden und richten sich in der Abrechnung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)