Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Ihnen für die Modernisierung von Mietwohnungen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ein Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen.
Achtung
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
aufgrund der aktuellen Arbeitsauslastung sehen wir uns leider gezwungen, unsere telefonischen Sprechzeiten vorübergehend auf einen Tag pro Woche zu reduzieren.
Für persönliche Vorsprachen bitten wir Sie im Rahmen der telefonischen Sprechzeiten einen Termin zu vereinbaren.
Neue Sprechzeiten:
Tag: Mittwoch
Uhrzeit: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Beschreibung
Was wird gefördert?
- Die Verbesserung der Energieeffizienz, zum Beispiel durch den Einbau von Fenstern,
- der Abbau von Barrieren, zum Beispiel durch die barrierefreie Umgestaltung des Bades,
- die Verbesserung der Sicherheit und Digitalisierung, zum Beispiel durch den Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch,
- die Verbesserung des Wohnumfelds, zum Beispiel durch Optimierung oder Neugestaltung des Wohnumfeldes durch Spiel-, oder Bolzplätze.
Voraussetzungen
Es entsteht eine Miet- und Belegungsbindung. Das Einkommen der Mieterinnen oder Mieter darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigen.
Es sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Damit Sie wissen, auf was Sie achten müssen und welche Möglichkeiten Sie haben, sollte vor Antragstellung möglichst ein persönlicher Beratungstermin stattfinden.
Verfahrensablauf
Die Anträge sind bei uns zu stellen. Auf Anfrage senden wir Ihnen die entsprechenden Vordrucke zu. Sie können sich die Antragsunterlagen aber auch bei der NRW.Bank herunterladen.
Weiterführende Informationen
Externe Links
Kosten
Im Falle einer Bewilligung werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 0,4 % der Fördersumme erhoben.
Bei mangelnder Mitwirkung nach Antragstellung werden Gebühren über 500 Euro erhoben.