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Umbau-Planung für die K 5 in Haan soll nicht umgesetzt werden

Leistungsfähigkeitsüberprüfung kommt zu ernüchternden Ergebnissen

HAAN. Im Zuge der Umstufung der Martin-Luther-Straße/Turnstraße zur Kreisstraße (K 5) hatte die Bezirksregierung verfügt, dass die Kreisstraßenfunktion in Form eines Einbahnstraßenpaars abgebildet werden solle.

In der Schlussphase der auf dieser Vorgabe fußenden Entwurfsplanung für den Umbau der beiden Straßen haben sich jetzt bedeutsame neue Erkenntnisse ergeben, mit denen sich sowohl die Stadt Haan und der Kreis Mettmann als auch die Bezirksregierung auseinandersetzen müssen.

Über die Einzelheiten der Planungsergebnisse und die sich daraus ergebenden geplanten Schritte informierten jetzt Landrat Thomas Hendele, der Technische Dezernent des Kreises, Dr. Stephan Kopp, Bürgermeisterin Dr. Bettina Warnecke und Guido Mering vom städtischen Tiefbauamt.

Im Juni 2021 hatte das vom Kreis Mettmann beauftragte Ingenieurbüro mit der Entwurfsplanung begonnen. Wesentlicher Bestandteil einer solchen Planung ist zum Abschluss eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte. Diese Leistungsfähigkeitsüberprüfung erfolgte im August 2022. "Die Planungen zielten darauf ab, eine klare Verbesserung der Verkehrssituation zu erreichen. Tatsächlich aber zeigen jetzt die Leistungsfähigkeitsberechnungen, dass die Umsetzung der Planung zu einer Verschlechterung für alle Verkehrsteilnehmer – Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger – führen würde", fasst Landrat Thomas Hendele die ernüchternden Ergebnisse zusammen.

"Eine frühzeitigere Leistungsfähigkeitsüberprüfung war aus verschiedenen Gründen nicht möglich", ergänzt Dr. Stephan Kopp. "Zum einen musste die Entwurfsplanung zunächst einen gewissen Bearbeitungsstand erreicht haben, um darauf aufbauend die Leistungsfähigkeitsberechnungen durchführen zu können. Zum anderen konnten aufgrund der Pandemielage belastbare, aktuelle Verkehrszählungsdaten erst 2022 erhoben werden."

Angesichts der nun vorliegenden Erkenntnisse sind sich Kreis und Stadt einig, dass eine Umsetzung der Planung nicht zu verantworten wäre. "4,5 Millionen Euro in eine Verschlechterung der Verkehrssituation zu investieren, wäre wahrhaftig ein Schildbürgerstreich erster Güte", so Hendele.

Die politischen Beschlüsse des Kreistages sowie des Stadtrates sollen nun aufgehoben bzw. geändert werden. Voraussetzung dafür ist, dass mit der Bezirksregierung Düsseldorf Einvernehmen erzielt wird.

Um zumindest etwas gegen den schlechten Fahrbahnzustand beider Straßen zu unternehmen, will der Kreis im kommenden Jahr eine Deckensanierung durchführen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wird im Kreis-Bauausschuss am Donnerstag eingebracht.


Was die Umsetzung der Planung u.a. bedeuten würde:

• Die Umlaufzeiten der Lichtsignalanlagen auf der Kaiserstraße (B 228) müssen von 90 auf 100 Sekunden verlängert werden. Dies verursacht jedoch weitere Untersuchungen an 10 Knotenpunkten auf der Bundesstraße, die zu weiteren Umbauerfordernissen führen könnten.

• Auf der B 228 wird für die Fahrtrichtung Osten (geradeaus) sowie für den Linksabbieger Richtung Solingen lediglich eine Qualitätsstufe D (ausreichend) erreicht.

• Der Linksabbiegerstreifen Richtung Solingen auf der B 228 muss auf 100 m verlängert werden. Das bedeutet, dass die rote Asphaltfläche, die von Fußgängern zum Queren der Kaiserstraße genutzt wird, entfällt.

• Durch die 100 Sekunden Umlaufzeit wird die Leistungsfähigkeit der Anlage für den Fußverkehr gegenüber dem Bestand von der Stufe E auf die Stufe F (ungenügend) verschlechtert.

• Um eine befriedigende Verkehrsqualität (C) zu erreichen und einen langen Rückstau zu verhindern, muss die Turnstraße ab der Kirchstraße zweistreifig gebaut werden. Aus Platzgründen muss die Fahrbahnbreite jedoch auf 5,90 m und die Gehwegbreite beidseitig punktuell auf 1,25 m reduziert werden. Dadurch können zwei Sattelzüge aufgrund der leicht kurvigen Straßenachse nicht gleichzeitig abbiegen und müssen sich hintereinander aufstellen. Der geplante Radfahrstreifen endet an der Kirchstraße.

• Die beiden Lichtsignalanlagen Am Markt und an der Walder Straße müssen wegen des geringen Abstands zur neuen Anlage an der Turnstraße abgebaut werden.

• Die gesicherte Fußgängerquerung der Kaiserstraße (B 228) wird durch die neue Fußgängerfurt der Lichtsignalanlage an der Turnstraße übernommen. Umwege für querende Fußgänger in beide Richtungen sind nicht zu vermeiden. Darüber hinaus wird auf der östlichen Seite des Knotenpunktes eine versetzte Fußgängerfurt mit zeitlich getrennten Grünphasen erforderlich.

• An den Knotenpunkten Martin-Luther-Straße und Turnstraße auf der Kaiserstraße (B 228) wird durch die Planung keine befriedigende Leistungsfähigkeit erreicht.