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Neues Förderprogramm für Stecker-PV-Anlagen

Ab 3. Juni Förderantrag stellen

Bild vergrößern: Dr. Hermann-Josef Waldapfel (Klimaschutz-Koordinator), Dr. Stephan Kopp (Technischer Dezernent), Landrat Thomas Hendele und Dr. Sebastian Kock (Klimaschutzmanager) zeigen eine Stecker-PV-Anlage © Kreis Mettmann
Dr. Hermann-Josef Waldapfel (Klimaschutz-Koordinator), Dr. Stephan Kopp (Technischer Dezernent), Landrat Thomas Hendele und Dr. Sebastian Kock (Klimaschutzmanager) zeigen eine Stecker-PV-Anlage

KREIS METTMANN. Der Kreis Mettmann freut sich, die Neuauflage des Förderprogramms „Stecker- PV-Anlagen im Kreis Mettmann“ bekannt geben zu können. Das Programm startet am 3. Juni mit einem Förderbudget von 66.000 Euro. Anträge können bis zum 31. Juli online eingereicht werden. Die Förderung richtet sich an Bewohnende von selbst genutzten Eigentumswohnungen sowie Mieterinnen und Mieter von Wohnungen und Häusern mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann.

Unter Stecker-Photovoltaik-Anlagen, auch bekannt als „Balkonkraftwerke“, versteht man ein oder mehrere Solarmodule, die am Balkongeländer, an der Hausfassade, auf einem Flachdach oder im Garten installiert werden können. Über einen Wechselrichter sind sie auf maximal 800 Watt Leistung begrenzt. Der erzeugte Strom wird über eine Steckdose in das Hausnetz eingespeist. Dr. Sebastian Kock, Leiter der Stabsstelle Klimaschutz beim Kreis Mettmann: „Wir wollen, dass auch bei Mehrfamilienhäusern Solarstrom erzeugt wird und vor allem Mieterinnen und Mieter davon profitieren können. Mit den Stecker-PV-Anlagen können viele ihre Stromrechnung reduzieren, in dem ein Teil des Stroms selbst erzeugt wird.“

Auch die Bundesregierung hat das Potential von Stecker-PV-Anlagen erkannt und im April dieses Jahres mit dem „Solarpaket I“ Vereinfachungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Stecker-PV-Anlagen verabschiedet. Aufbauend auf dem Erfolg des Förderprogramms 2022 für Stecker-PV-Anlagen vom Kreis Mettmann, wurde die Neuauflage des Förderprogramms nun an die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. So entfällt die Anmeldepflicht bei dem lokalen Netzbetreiber und die Geräte können darüber hinaus direkt in Betrieb genommen werden, auch wenn ein Zählerwechsel erforderlich sein sollte. Die Förderung gilt für Anlagen mit einer Leistung bis zu 800 Watt.

Die Fördersummen sind gestaffelt nach der Leistung der Stecker-PV-Anlagen: Anlagen mit einer Leistung von 250 bis 435 Watt können mit bis zu 200 Euro gefördert werden. Bei einer Anlagenleistung von 435 bis 800 Watt können Bürgerinnen und Bürger bis zu 400 Euro Förderung erhalten.

Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der Anschaffungskosten (PV-Module, Wechselrichter und Befestigungsmaterial). Falls die Anzahl der Anträge die verfügbaren Mittel übersteigt, entscheidet ein Losverfahren.

Alle Interessierten erhalten auf der Internetseite des Kreises www.kreis-mettmann.de unter den Suchbegriffen „Förderprogramm Stecker-PV“ Informationen (Förderrichtlinie sowie FAQs) und haben dort die Möglichkeit, ab 3. Juni einen Antrag zu stellen.
Zudem wird es für alle Bürgerinnen und Bürger ein kostenloses Online-Seminar zum Thema „Stecker-PV-Anlagen“ geben. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag, 13. Juni um 18 Uhr statt. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.verbraucherzentrale.nrw.

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