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Einzelfallentscheidungen zu Impfpriorisierungen

Anträge sind an den Kreis zu richten

KREIS METTMANN. Das Land hat jetzt geregelt, dass Einzelfallentscheidungen hinsichtlich Impfpriorisierungen von den Kreisen und kreisfreien Städten zu treffen sind (Details dazu siehe hier: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-regelt-einzelfallentscheidungen-bei-coronaschutzimpfungen ).

Personen, deren Erkrankungen nicht ohnehin bereits den priorisierten Fallgruppen der Corona-Impfverordnung zugeordnet sind, können einen Antrag auf Priorisierung in einem verschlossenen und mit dem Vermerk „vertrauliche Arztunterlagen“ versehenen Umschlag an den Kreis Mettmann, Abteilung Infektionsschutz, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann, senden.