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Führerscheinumtausch

Papierführerscheine (grau und rosa) und Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, auf 15 Jahre befristeten, EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Beschreibung

Grund für den Pflichtumtausch ist entsprechend der 3. EU-Führerscheinrichtlinie der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Fahrerlaubnisdokument sowie die Erfassung aller Fahrerlaubnisse in einer Datenbank.

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie wurde ein Stufenplan zum Pflichtumtausch eingeführt, der sich an Geburts- bzw. Ausstellungsjahrgängen orientiert.

Es handelt sich nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Diese bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.

Sollten Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein, sind Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vom Pflichtumtausch betroffen.
Wenn Sie Ihren Kartenführerschein dennoch umtauschen möchten, weil sich beispielsweise Ihr Name geändert hat oder die Karte beschädigt wurde, können Sie dies ebenfalls veranlassen.

Verfahrensablauf

Online-Antrag

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Mettmann haben, können Sie den Antrag auf Umtausch Ihres Führerscheins hier online stellen.

Leider kann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben noch keine vollständig digitalisierte und medienbruchfreie Sachbearbeitung angeboten werden.

Unter folgendem Link zum Online-Antrag erhalten Sie nähere Informationen zum Ablauf des Verfahrens. Die Bezahlung erfolgt im Antragsverfahren mittels ePayment (Kreditkarte, PayPal oder Giropay).

Persönliche Vorsprache

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Mettmann haben und den Antrag nicht online stellen möchten, können Sie bei den folgenden Dienststellen vorsprechen:

  • In der Führerscheinstelle in Mettmann (bitte Online-Terminvereinbarung nutzen)
  • Im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung (außer Ratingen und Velbert)

Erforderliche Unterlagen

Online-Antrag

Wenn Sie den Antrag online stellen, erhalten Sie im nächsten Schritt ein Schreiben über das weitere Vorgehen. Beigefügt ist diesem Schreiben eine Ausnahmegenehmigung, ein Antragsvordruck sowie ein frankierter und adressierter Rückumschlag. In diesem Rückumschlag übersenden Sie dann bitte:

  • eine Kopie Ihres Ausweisdokuments
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Ihre Unterschrift (auf einem beigefügten Vordruck)
  • Ihren bisherigen Führerschein im Original

Persönliche Vorsprache

  • ein gültiges Dokument zur Identifizierung (Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Ihren bisherigen Führerschein im Original
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde
    (für den Fall, dass Sie im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Führerscheins sind, der bis zum 31.12.1998 nicht von der Kreisverwaltung Mettmann ausgestellt wurde)

Eine Karteikartenabschrift können Sie oftmals online bei der ausstellenden Behörde anfordern. Die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde kann diese direkt per Mail an sva.fuehrerschein@kreis-mettmann.de weiterleiten oder unter 02104 99-4732 zufaxen.

Frist

Papier-Führerscheine

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

GeburtsjahrUmtausch bis
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.07.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 und später 19.01.2025

Kartenführerscheine

Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden:

AusstellungsjahrUmtausch bis
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

Nach Ablauf der jeweiligen Umtauschfrist wird der alte Führerschein ungültig.

Bearbeitungsdauer

Die aktuelle Bearbeitungsdauer beträgt zurzeit ca. 2 Wochen. Erfahrungsgemäß ist das Antragsaufkommen in der Zeit von November bis März sehr hoch, so dass in diesem Zeitraum mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 8 Wochen zu rechnen ist. Dies kann in diesen Fällen dazu führen, dass Sie Ihren neuen Kartenführerschein erst nach der gesetzlichen Umtauschfrist erhalten.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Dieser Online-Antrag ist nicht geeignet zur Umschreibung ausländischer Führerscheine in eine deutsche Fahrerlaubnis.

Informationen zur Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse finden Sie unter Ausländischer Führerschein.

Sonderfälle

In folgenden Fällen müssen Sie einen Führerscheinumtausch auf den neuen EU-Führerschein veranlassen:

Vor Erreichen des 50. Lebensjahres ist der Umtausch gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse auch über den Geburtstag hinaus beruflich oder privat nutzen möchten.

Dies trifft zu, wenn Sie Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 2 sind, oder als Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 eine Fahrzeugkombination mit bis zu drei Achsen und bis zu 18,75 Tonnen fahren möchten.

In diesen Fällen weisen Sie bitte Ihre gesundheitliche Eignung durch Bestätigung eines Arztes Ihrer Wahl (gem. Anlage 5.1. Fahrerlaubnis-Verordnung; nicht älter als ein Jahr) nach und belegen bitte Ihr Sehvermögen durch ein augenärztliches Gutachten (gem. Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung; nicht älter als zwei Jahre).

In diesen vorgenannten Fällen kostet Sie der Führerscheinumtausch 39,30 Euro.

Auch in den folgenden Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen zugleich einen EU-Kartenführerschein auszustellen:

  • Ausstellung eines internationalen Führerscheins
  • Ausstellung einer Fahrerkarte
  • Erteilung einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder Personenkraftwagen für Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen

Kosten

Gebühren Online-Antrag

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:

  • 25,30 € Umtauschantrag (§ 6 Absatz 6 Satz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung)
  • 5,10 € bei Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung
  • 6,05 € Versandkosten

Die Bezahlung erfolgt im Antragsverfahren mittels ePayment (Kreditkarte, PayPal oder Giropay).

Gebühren bei Abgabe in Ihrem Bürgerbüro

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:

  • 25,30 € Umtauschantrag (§ 6 Absatz 6 Satz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung)
  • 5,10 € bei Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung
  • 5,10 € Versandkosten

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