Inhalt

Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Vor Beginn einer Ausbildung oder Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit werden minderjährige Jugendliche ärztlich untersucht. Diese Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz übernehmen die niedergelassenen Hausarztpraxen.

Dazu erhält er beim Einwohnermeldeamt seines Wohnortes einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Berechtigungsschein ist der Hausarztpraxis vorzulegen, die die Untersuchung kostenfrei vornimmt. Die Arbeitsstelle und die Sorgeberechtigten werden durch die Hausarztpraxis über das Untersuchungsergebnis informiert. Die Abrechnung der Untersuchungsgebühren des ärztlichen Personals erfolgt über das Gesundheitsamt.