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Erstberatung für schulpflichtige Neuzugewanderte

Um eine möglichst schnelle und passgenaue Integration von Kindern und Jugendlichen in das deutsche Schulsystem zu ermöglichen, die im Laufe eines Schuljahres aus ihrem Heimatland nach Deutschland bzw. in den Kreis Mettmann einreisen, findet vor der Beschulung eine Erstberatung statt.

Seiteneinsteigerförderung

Seiteneinsteigende sind schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die im Laufe eines Schuljahres aus ihrem Heimatland einreisen und in das örtliche Schulsystem eingegliedert werden müssen.

Sie verfügen über unterschiedliche Bildungsvoraussetzungen und schulische Erfahrungen.

Um eine möglichst schnelle und passgenaue Integration in das deutsche Schulsystem zu erreichen, ist eine Erstberatung erforderlich,

  • damit eine passende Schule mit geeigneten Fördermöglichkeiten gefunden wird,
  • um den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern das zügige Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen und
  • einen angemessenen Schulabschluss anzustreben und erfolgreich zu absolvieren.

Gleichzeitig soll die Erstberatung der aufnehmenden Schule Basisinformationen für die individuelle Förderung des Schulkindes liefern. Die Beratung beinhaltet daher eine Abfrage der

  • Personaldaten,
  • bisherigen Schullaufbahn im Herkunftsland,
  • Kenntnisse der deutschen Sprache und des lateinischen Alphabetes.

Darüber hinaus erhalten die Eltern Informationen über

  • das deutsche Schulsystem,
  • die Bedeutung eines Schulabschlusses für ihre Kinder und
  • weitere Fördermöglichkeiten in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern.