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Hinweis zu elektronischem Widerspruch in Schwerbehindertenangelegenheiten

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des elektronischen Widerspruchs aktuell nur unter folgenden Voraussetzungen möglich ist:

  • Mobiltelefon mit AusweisApp2
  • Bundespersonalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter elektronischer ID (eID)
  • Bund.ID-Konto

Es wird um Beachtung gebeten, dass ab sofort das Servicekonto NRW nicht mehr erreichbar ist.
Für die Nutzung des Formulars ist die Registrierung im Servicekonto Bund.ID erforderlich.
Sie werden automatisch auf die Website von Bund.ID weitergeleitet.

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