Fahrdienst für Gehbehinderte
Damit außergewöhnlich gehbehinderte Menschen am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können, können sie einen Fahrdienst nutzen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie hoch Ihr Kostenanteil dabei ist, können Sie hier nachlesen.
Beschreibung
Der Kreis Mettmann bietet außergewöhnlich gehbehinderten Menschen einen Fahrdienst zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft an.
Voraussetzungen
Hierfür benötigen Sie einen Berechtigungsnachweis. Diesen Nachweis erhalten Sie, wenn Sie
- im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) sind und
- Ihren ständigen Wohnsitz im Kreisgebiet haben.
Von der Berechtigung ausgeschlossen sind Personen, auf die wegen ihrer Behinderung ein steuerbegünstigtes oder steuerbefreites Kraftfahrzeug zugelassen ist.
Erforderliche Unterlagen
Den Antrag für die Erteilung des Berechtigungsausweises können Sie unter „Formulare“ herunterladen. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an die unter "Kontakt" angegebene Ansprechperson. Per E-Mail, oder auf dem Postweg.
Selbstverständlich können Sie Ihren Antrag auch bei Ihrer Stadtverwaltung abgeben. Hier wird der Antrag auf seine Vollständigkeit geprüft und an den Kreis Mettmann zur Entscheidung weitergeleitet.
Weiterführende Informationen
Publikationen
Kosten
Wenn Sie unseren Fahrdienst nutzen,
- stehen Ihnen im Quartal 700 km für eine beliebige Anzahl von Fahrten zur Verfügung. Auch An- und Rückfahrten werden dabei auf das Kontingent angerechnet.
- müssen Sie sich für jeden gefahrenen Kilometer mit 30 Cent beteiligen. Dies gilt auch für alle Kilometer für An- und Rückfahrten. Bei Gruppenfahrten beträgt der Eigenanteil für jeden mitfahrenden Teilnehmenden 20 Cent. Der Eigenanteil wird direkt zwischen Ihnen und dem jeweiligen Fahrdiensttragenden abgerechnet.
- dürfen die Fahrten ausschließlich zur Freizeitgestaltung und zur Besorgung persönlicher Angelegenheiten verwendet werden. Sofern andere Kostenträgerschaften für diese Fahrten zuständig sind (zum Beispiel Krankenkassen für den Besuch der ärztlichen Sprechstunde ), können Sie unseren Fahrdienst leider nicht in Anspruch nehmen.
Formulare zum Download
- (PDF, 136 kB)