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Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"

Das Förderprogramm unterstützt Engagement gegen Einsamkeit in allen Altersklassen und Zielgruppen. Seit dem 19. August 2024 können Sie wieder einen Antrag auf Förderung Ihres Engagementes gegen Einsamkeit stellen.

Die Landesregierung hat das Ziel, ehrenamtlich tätige Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern.

Das Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert.

Der Kreis Mettmann nimmt seit Beginn am Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" teil. Hierbei werden dem Kreis insgesamt bis zu 49.000 Euro zur Förderung von bis zu 49 Projekten zur Verfügung gestellt.

Im Jahr 2024 lautet das Schwerpunktthema "Du+Wir=Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit". In diesem Sinne sollen Maßnahmen gefördert werden, die die Gemeinschaft vor Ort fördern und Mitmenschen vor sozialer Isolation bewahren.

Einen Antrag für das Jahr 2024 können Sie ab dem 19. August über das Förderportal Engagementfoerderung.nrw einreichen.

Eine Auswahl an umgesetzten Projekten finden Sie auf unserem YouTube-Kanal in der Playlist 2.000 x 1.000 Euro für das Engagement.

Wer nimmt an dem Förderprogramm teil?

Alle 54 Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen haben ihre Teilnahme am Förderprogramm erklärt. Auch der Kreis Mettmann ist mit dabei.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen) in Nordrhein-Westfalen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Pro Verein, zivilgesellschaftlicher Organisation oder Initiative kann im jeweiligen Förderjahr maximal eine Maßnahme gefördert werden. Diese muss inhaltlich zum vorgegebenen Schwerpunktthema passen und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Darüber hinaus muss die Maßnahme im Rahmen des Bewilligungszeitraumes des Förderjahres durchgeführt werden. Wichtig ist hierbei, mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides zu beginnen. Ausgaben, die vor der Bewilligung getätigt oder rechtlich begründet wurden, sind nicht förderfähig.

Wie und bis wann kann ich einen Antrag stellen?

Der Antragszeitraum beginnt am 19. August 2024 und endet am 1. November 2024. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal Engagementfoerderung.nrw

Die Prüfung bzw. Bewilligung der Anträge erfolgt nach Reihenfolge des Online-Eingangs bei der Bewilligungsbehörde. Sobald die Fördermittel des Kreises Mettmann in Höhe von 49.000 Euro erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung geschlossen.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Die Beantragung einer Förderung erfolgt über ein Online-Antragsformular, welches u.a. eine Beschreibung der geplanten Maßnahme sowie die Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben umfasst. Die Unterlagen sind bei der Antragsstellung online einzureichen und darüber hinaus samt rechtsverbindlicher Unterschrift per Post an die Bewilligungsbehörde zu senden.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal Engagementfoerderung.nrw
Sie werden online von der Antragsstellung bis zur Verwendungsnachweiserbringung schrittweise angeleitet.

Muss ich einen Verwendungsnachweis erbringen?

Ja, ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben ist der zuständigen Bewilligungsbehörde bis zum 28. Februar des Folgejahres im Form eines vereinfachten Verwendungsnachweises vorzulegen.

Analog der Antragsstellung erfolgt das Einreichen des Verwendungsnachweises über ein Online-Formular im Förderportal Engagementfoerderung.nrw, welches Sie unter dem Reiter »Meine Anträge« finden. Der Verwendungsnachweis ist sowohl online, als auch postalisch samt rechtsverbindlicher Unterschrift an die Bewilligungsbehörde zu senden.

Wann wird das Geld ausgezahlt?

Mit Eintreten der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, welcher Ihnen im Rahmen der Bewilligung Ihrer Maßnahme zugeht, wird der Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro in einem Betrag ausgezahlt. Eine separate Anforderung der Auszahlung durch die Fördernehmerin oder den Fördernehmer ist nicht notwendig.

Rückblick auf die Förderperiode 2023

Im Jahr 2023 lautete das Schwerpunktthema: „Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern“.

Es konnten über 40 Maßnahmen, verteilt über das gesamte Kreisgebiet, unterstützt und durchgeführt werden. Dabei wurden unterschiedliche Projekte, wie zum Beispiel Reparaturwerkstätten, Bepflanzungsaktionen, Upcycling, Kleidertauschbörsen oder Foodsharing-Initiativen, unterstützt.

Rückblick auf die Förderperiode 2022

Im Jahr 2022 lautete das Schwerpunktthema: Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben.

Es konnten insgesamt 49 Maßnahmen, verteilt über das gesamte Kreisgebiet, unterstützt und durchgeführt werden. Der Schwerpunkt lag auf der Durchführung diverser Feste, z.B.: Nachbarschaftsfeste, Weihnachtsfestivitäten (auch für bedürftige Menschen), Sommerfeste, Kindergartenfeste, Kartoffelfest. Zudem fanden Aktionen statt, bei denen die Einbindung von geflüchteten Menschen - z.B.: Reparaturworkshop, Begegnungs- und Nachbarschaftsfest, Weihnachtsfeier für geflüchtete Menschen aus der Ukraine - im Vordergrund stand.

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