Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"
Das Förderprogramm unterstützt bürgerschaftliches, ehrenamtliches Engagement zu verschiedenen, jährlich wechselnden Schwerpunktthemen.
Die Landesregierung hat das Ziel, ehrenamtlich tätige Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern.
Das Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert.
Der Kreis Mettmann nimmt seit Beginn am Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" teil. Hierbei werden dem Kreis insgesamt bis zu 49.000 Euro zur Förderung von bis zu 49 Projekten zur Verfügung gestellt.
Für das Jahr 2025 steht noch kein Schwerpunktthema sowie Antragsstart fest.
Eine Auswahl an umgesetzten Projekten finden Sie auf unserem YouTube-Kanal in der Playlist 2.000 x 1.000 Euro für das Engagement.
Wer nimmt an dem Förderprogramm teil?
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Welche Voraussetzungen gibt es?
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Die Beantragung einer Förderung erfolgt über ein Online-Antragsformular, welches u.a. eine Beschreibung der geplanten Maßnahme sowie die Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben umfasst. Die Unterlagen sind bei der Antragsstellung online einzureichen und darüber hinaus samt rechtsverbindlicher Unterschrift per Post an die Bewilligungsbehörde zu senden.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal Engagementfoerderung.nrw
Sie werden online von der Antragsstellung bis zur Verwendungsnachweiserbringung schrittweise angeleitet.
Muss ich einen Verwendungsnachweis erbringen?
Ja, ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben ist der zuständigen Bewilligungsbehörde bis zum 28. Februar des Folgejahres im Form eines vereinfachten Verwendungsnachweises vorzulegen.
Analog der Antragsstellung erfolgt das Einreichen des Verwendungsnachweises über ein Online-Formular im Förderportal Engagementfoerderung.nrw, welches Sie unter dem Reiter »Meine Anträge« finden. Der Verwendungsnachweis ist sowohl online, als auch postalisch samt rechtsverbindlicher Unterschrift an die Bewilligungsbehörde zu senden.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Mit Eintreten der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, welcher Ihnen im Rahmen der Bewilligung Ihrer Maßnahme zugeht, wird der Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro in einem Betrag ausgezahlt. Eine separate Anforderung der Auszahlung durch die Fördernehmerin oder den Fördernehmer ist nicht notwendig.
Rückblick auf die Förderperiode 2023
Im Jahr 2023 lautete das Schwerpunktthema: „Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern“.
Es konnten über 40 Maßnahmen, verteilt über das gesamte Kreisgebiet, unterstützt und durchgeführt werden. Dabei wurden unterschiedliche Projekte, wie zum Beispiel Reparaturwerkstätten, Bepflanzungsaktionen, Upcycling, Kleidertauschbörsen oder Foodsharing-Initiativen, unterstützt.
Rückblick auf die Förderperiode 2022
Im Jahr 2022 lautete das Schwerpunktthema: Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben.
Es konnten insgesamt 49 Maßnahmen, verteilt über das gesamte Kreisgebiet, unterstützt und durchgeführt werden. Der Schwerpunkt lag auf der Durchführung diverser Feste, z.B.: Nachbarschaftsfeste, Weihnachtsfestivitäten (auch für bedürftige Menschen), Sommerfeste, Kindergartenfeste, Kartoffelfest. Zudem fanden Aktionen statt, bei denen die Einbindung von geflüchteten Menschen - z.B.: Reparaturworkshop, Begegnungs- und Nachbarschaftsfest, Weihnachtsfeier für geflüchtete Menschen aus der Ukraine - im Vordergrund stand.