Identitätsbereich

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Ablegung der Fischerprüfung bei einer anderen als der zuständigen Fischereibehörde




Sehr geehrte Damen und Herren,

in begründeten Fällen können Sie, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Kreis Mettmann haben, die Fischerprüfung auch bei einer anderen Fischereibehörde in Nordrhein-Westfalen ablegen. 

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung werden Gebühren i.H.v. 15,00 € erhoben.
 Die Bezahlung erfolgt direkt innerhalb dieses Formulars. Als Bezahlmöglichkeiten stehen PayPal, Kreditkarte und giropay zur Verfügung.
 
 
 

Datenschutz:

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.