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Infos zur Barrierefreiheit der Internet-Seite

Der Kreis Mettmann möchte einen barrierefreien Internet-Auftritt haben.

Das heißt:

Alle Menschen sollen an die Infos kommen können.
Das Gesetz zur Barrierefreiheit in Nordrhein-Westfalen heißt:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz Nordrhein-Westfalen.
Die kurze Form ist: BGG NRW.

Das Gesetz gilt auch für die Barrierefreiheit von der Internet-Seite vom Kreis Mettmann.
Das andere Gesetz zur Barrierefreiheit in Nordrhein-Westfalen heißt:
Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung Nordrhein-Westfalen.
Die kurze Form ist: BITV NRW.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist für die Internetseite www.kreis-mettmann.de

Wir haben diese Erklärung am 29. März 2023 gemacht.
Die Regeln von der BITVNRW sind noch nicht für alle Sachen auf der Internet-Seite richtig.

Barrierefreie Inhalte

Sachen, die richtig sind:

  • Alle Texte und Überschriften sind gut lesbar.
  • Alle Seiten können mit der Maus und der Tastatur benutzt werden.
  • Die Überschriften sagen Ihnen schon viel über eine Seite.
  • Es gibt kaum abgekürzte Wörter.
  • Die Links, Dokumente oder Bilder haben besondere Titel.
    Sie können so sehen:
    - Was ist das?
    - Was ist in dem Dokument?
    - Was ist auf dem Bild?
  • Infos zum Inhalt der Internet-Seite werden in Leichter Sprache erklärt.
    Infos zur Bedienung der Internet-Seite auch.
    Leichte Sprache ist eine besondere Art zu schreiben.
    Sie erklärt schwierige Texte in Leichter Sprache.
  • Die Schriftgröße kann man verändern.
    Sie können das mit den Tasten-Kombinationen machen:
    Strg und + und Strg und -.
    Oder Sie drücken die Taste Strg und drehen am Mausrad.
  • Alle Bilder und Grafiken haben Texte zum Inhalt.
    Der Text sagt:
    - Was ist auf dem Bild?
    Die Pressemitteilungen haben seit 2023 Texte zu den Bildern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Es gibt auch nicht-barrierefreie Bereiche auf der Internet-Seite.
Das heißt: Es gibt dann keine behindertengerechte Version.
Das ist schade.

Zum Beispiel:

  • Einige Dateien und Infotexte.
  • Formulare.
  • Dokumente von anderen Firmen oder Personen, die wir zeigen.
    Oft sind diese Bereiche nicht barrierefrei.
  • Auf der Internet-Seite www.kreis-mettmann.de gibt es Links auf andere Internet-Seiten.
    Internet-Seiten, die nicht von uns sind: Externe Links.
    Die sind vielleicht nicht barrierefrei.
  • Manchmal gibt es keine Alternativtexte für Links.
  • Bei Pressemitteilungen haben alle Bilder vor 2023 keine Alternativtexte.
  • Auf unserer Internet-Seite gibt es ein Programm zu Kreistagsmitgliedern.
    Das Programm ist nicht von uns.
    Die Inhalte sind nicht alle barrierefrei.
  • Die Internet-Seite www.kreis-mettmann.de hat noch keine Erklärungen in Deutscher Gebärdensprache.
    Diese Erklärungen werden bald auf der Internet-Seite sein.

Warum ist das so:

Wir möchten die Infos immer barrierefrei machen.
Aber das dauert.
Wir können immer nur einzelne Infos barrierefrei machen.
Manchmal schreiben andere Menschen die Infos.
Wir können die Infos dann leider nicht selbst ändern.

So können Sie uns eine Barriere melden:

Sie finden einen Fehler auf dieser Internet-Seite?
Dann können Sie uns das sagen.
Sie klicken dafür auf einen Link.
Der Link ist unten auf jeder Seite.
Der Link heißt: Fehler melden.
Dann können Sie uns eine Nachricht schicken.
Wir schützen Ihre Daten nach dem Gesetz.

Durchsetzungsverfahren

Sie haben mit dem Kreis Mettmann gesprochen.
Aber Sie haben keine gute Antwort bekommen.
Oder Sie haben gar keine Antwort bekommen.
Dann können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informations-Technik wenden.

Die Ombudsstelle ist eine Stelle im Land Nordrhein-Westfalen.
Die Stelle hilft Ihnen bei Problemen mit der Informations-Technik.
Ombudsstelle ist eine Abkürzung.
Die lange Form ist: Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen.

Die Ombudsstelle können Sie per E-Mail erreichen.
Die E-Mail-Adresse ist: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Sie können auch anrufen:
Die Telefonnummer ist: 0 21 18 55 34 51

Infos zu Inklusion gibt es auf den Internetseiten vom Arbeitsministerium von Nordrhein-Westfalen.