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Elterngeld und Elternzeit

Elternzeit

Leichte Sprache: Eltern mit Baby

Sie sind berufstätig?
Und haben ein Baby?
Und Sie wollen sich mehr Zeit für Ihr Kind nehmen?
Dann können Sie in Elternzeit gehen.
Das heißt: Sie können eine Auszeit von Ihrem Job nehmen.
Oder Sie arbeiten nur noch halb so viel wie sonst.
Das nennt man dann Teilzeit.
Die Auszeit können Sie nehmen, bis Ihr Kind 3 Jahre alt ist.

Weitere Infos gibt es auf der Internet-Seite Familienportal NRW.

Und in dem Heft Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus, Eltern-Zeit

Elterngeld

(Basis-)Elterngeld

Sie sind Vater oder Mutter?
Und Sie wollen Ihr Kind in den ersten 14 Monaten selbst betreuen?

Dann können Sie Elterngeld bekommen.

Die Höhe vom Elterngeld ist abhängig von Ihrem Lohn.
Sie bekommen mindestens 300 Euro im Monat.
Sie können maximal 1800 Euro bekommen.

Mit dem Elterngeldrechner können Sie Ihren Anspruch selbst ermitteln:
Elterngeldrechner.

ElterngeldPlus

Sie möchten nach der Geburt arbeiten?
Dann können Sie Elterngeld-Plus bekommen.
1 Monat Basis-Elterngeld entspricht 2 Monaten Elterngeld-Plus.
Sie bekommen dann doppelt so lange Elterngeld.
Aber Sie bekommen nur die Hälfte vom Basis-Elterngeld monatlich gezahlt.

Sie können zusätzlich 4 Monate Elterngeld bekommen:

  • wenn beide Eltern gleichzeitig arbeiten
  • wenn beide Eltern zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeiten.

Wie erhalten Sie Elterngeld?
Sie müssen einen Antrag stellen.
Den Antag finden Sie auf dieser Internet-Seite: Familienportal NRW

Senden Sie alle Unterlagen per Post an:

Kreisverwaltung Mettmann
Sozialamt
Abteilung Elterngeld
Postfach
40806 Mettmann

Was für Unterlagen benötigen Sie?
Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Elterngeld & Elternzeit.

Leichte Sprache: Frage

Sie haben weitere Fragen?

Sozialamt
Elterngeld
Telefon: 0 21 04 99-34 35
Fax: 0 21 04 99-34 34
E-Mail: elterngeld@kreis-mettmann.de

Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann