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Belehrung für den Lebensmittelbereich

Leichte Sprache: Essensausgabe

In Lebensmitteln können sich Krankheitserreger vermehren.
Das heißt:
Die Krankheitserreger wachsen in den Lebensmitteln.
Wenn Menschen dann die Lebensmittel essen,
macht dass die Menschen krank.
In Gaststätten oder Gemeinschaftseinrichtungen können viele Menschen betroffen sein.

Deshalb gibt es das Infektionsschutzgesetz.
Das Gesetz sagt:

  • Personen müssen eine Belehrung machen,
    bevor sie mit Lebensmitteln arbeiten.
  • Personen müssen eine Belehrung machen,
    bevor sie in Küchen arbeiten.

So geht es:

  • Das Gesundheitsamt erklärt Ihnen die Regeln.
  • Ihr Chef muss Ihnen die Regeln erklären.
    Das macht er bei Ihrem ersten Arbeitstag.
  • Die Belehrung ist in deutscher Sprache.
  • Sie sehen einen Film und hören einen Vortrag.
  • Die Belehrung dauert etwa eine Stunde.
  • Sie bekommen einen Nachweis.

Der Nachweis ist nur 3 Monate lang gültig.
Sie müssen die Belehrung nochmal machen,
wenn Sie wieder mit Lebensmitteln arbeiten wollen.

Sie sind unter 18 Jahre alt?
Sie können alleine zur Belehrung kommen, wenn:

  • Ihre Eltern das Merkblatt gelesen haben.
  • Und wenn sie dann auf dem Merkblatt bestätigen, dass alles stimmt.

Wie können Sie einen Termin beantragen?
Rufen Sie uns an.
Telefon: 0 21 04 99-22 65

Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Belehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten mit Lebensmitteln.

Leichte Sprache: Frage

Sie haben weitere Fragen?

Gesundheitsamt
Telefon: 0 21 04 99-22 65
Fax: 0 21 04 99-52 65
E-Mail: kga-mettmann@kreis-mettmann.de

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