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Luft-Wärme-Pumpen

Luft/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen werden zunehmend zur Gebäudebeheizung und Warmwasseraufbereitung in Wohn- und Geschäftshäusern eingesetzt. Kommen diese Anlagen in Wohngebieten mit vielen eng benachbarten Wohnhäusern zum Einsatz, dann können die Geräusche der Anlagen Probleme und Konflikte im nachbarlichen Miteinander bewirken. Dies führt zu einer zunehmenden Zahl von Nachbarschaftsbeschwerden bei der Unteren Immisionsschutzbehörde.

Die Anlagen bedürfen als stationäre haustechnische Anlagen in der Regel keiner bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder Abnahme. Sie dürfen trotzdem nur so errichtet und betrieben werden, dass keine erheblichen Nachteile oder Beeinträchtigungen für die Nachbarn von ihnen ausgehen. Die von diesen Anlagen ausgehenden Lärmimmissionen werden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) beurteilt. Die Einhaltung dieser Anforderungen überprüfen im Beschwerdefall die Umweltbehörden.

Ausschlaggebend für mögliche Störwirkungen sind in hohem Maße die Anlagen selbst sowie deren Aufstellorte. Der Auswahl möglichst lärmarmer Geräte und geeigneter Standorte, abgewandt von schutzbedürftigen Räumen oder Terrassen, ist also bei der Planung neuer Anlagen eine hohe Aufmerksamkeit zu widmen. Auch das Zusammenwirken mehrerer benachbarter Anlagen ist zu berücksichtigen.

Verschiedene Institutionen haben sich mit der Thematik befasst und hilfreiche Hinweise formuliert. So finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz und dem Umweltbundesamt. Hier finden Bauherren, Bauträger, Architekten oder Fachfirmen eine Beschreibung der Lärmthematik und der Rechtsgrundlagen, allgemeine Hinweise zur Gebäudeausrichtung sowie Hinweise zur Auswahl geeigneter Geräte und geeigneter Standorte und Aufstellbedingungen.

Da bei neuen Bauvorhaben zunehmend Luft-Wärme-Pumpen eingesetzt werden, sollten diese Informationen bereits frühzeitig bei der Planung der Gebäude und Heizungsanlagen berücksichtigt werden, damit Konflikte und evtl. aufwändige und kostspielige Änderungen im Nachhinein vermieden werden. In komplexeren Situationen mit mehreren Anlagen empfiehlt sich eine schalltechnische Begutachtung der Planung.