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Gefahrguttransporte

Als Spediteur oder Fahrer eines Gefahrguttransports benötigen Sie für den Transport von Gefahrgütern auf öffentlichen Straßen in den meisten Fällen eine Genehmigung. Wichtige Informationen dazu sowie Ansprechpartner im Straßenverkehrsamt finden Sie hier.
Gefahrguttransport
Gefahrguttransport

"Gefährliche Güter" sind alle Stoffe oder Gegenstände, von denen bei der Beförderung Gefahren für andere Menschen ausgehen können. Als Spediteur oder Fahrer eines Gefahrguttransports benötigen Sie für den Transport von Gefahrgütern auf öffentlichen Straßen in den meisten Fällen eine Genehmigung. 

Eine Darstellung der ohne eine Genehmigung für Gefahrguttransporte benutzbaren Straßen und eine Liste der ohne Genehmigung transportierbaren Stoffe können Sie hier herunterladen. 

Wenn Sie Straßen benutzen wollen, die dort nicht aufgeführt sind, oder andere als die dort genannten Stoffe transportieren wollen, benötigen Sie eine so genannte "Einzelfahrwegbestimmung", die Sie bei uns beantragen können. Dabei müssen Sie folgende Angaben machen: 

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift
  • Transportzeitraum
  • Bezeichnung des Ladegutes nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (siehe Link)
  • Angabe von Gefahrgutklasse, Ziffer und Buchstabe nach dieser Verordnung
  • Ausgangspunkt des Transportes
  • Zielort des Transportes  

Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor Beginn des Transports schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail zu stellen. Die Ausnahmegenehmigung wird dann erteilt und per Post zugestellt, in dringenden Fällen auch per Fax. Die Genehmigung ist während des Transports mitzuführen.
 
Die Kosten sind abhängig von Art und Umfang Ihres Transports. Wir informieren Sie, sobald wir Ihren Antrag geprüft haben. 
  
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!

 

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02104 99-0
 
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Zuständige Behörde

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Herr Desczyk

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02104 99-1747
 
 
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