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Hauptuntersuchung für Fahrzeuge

Um die Verkehrssicherheit und die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge sicherzustellen, müssen die Haltende mit ihren Fahrzeugen in regelmäßigen Abständen zur Hauptuntersuchung.

Diese können neben den Sachverständigen der Technischen Überwachungsvereine (TÜV) auch andere amtlich anerkannte Sachverständige durchführen (zum Beispiel DEKRA, GTÜ, KÜS).

Wann Sie das nächste Mal mit Ihrem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung müssen, können Sie von der farbigen Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen.

Bitte bewahren Sie den Prüfbericht auf, damit Sie Ihr Fahrzeug nach einer zeitweisen Abmeldung wieder zulassen oder bei Verkauf dem Kaufenden aushändigen können. Darüber hinaus müssen Sie zuständigen Personen (zum Beispiel der Polizei) bei einer Kontrolle den Prüfbericht vorweisen können.

Inzwischen ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Eine gesonderte Plakette wird nicht mehr auf dem Kennzeichen angebracht.