Namensänderung
Antragsverfahren
Eine Namensänderung können Sie beantragen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ob dieser gegeben ist, wird durch das Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Mettmann geprüft. Vor einer Namensänderung müssen jedoch alle anderen Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine Berichtigung des Namens, ausgeschöpft worden sein.
Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro oder im Standesamt Ihrer Stadtverwaltung sowie auf unserer Internetseite.
Falls Sie Ihren ausgefüllten und vollständigen Antrag bei Ihrer Stadtverwaltung abgeben, wird dieser zuständigkeitshalber an uns zur Entscheidung weitergeleitet.
Sofern einer Namensänderung zugestimmt wird, erhalten Sie eine entsprechende Urkunde.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie einen Antrag auf Namensänderung stellen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
• gültiger Lichtbildausweis/Personalausweis
• aktuelle Meldebescheinigung
• aktueller Auszug aus dem Geburtenregister
• Führungszeugnis für Behörden (für Personen ab dem 14. Lebensjahr)
• Nachweise über Behinderungen durch die derzeitige Namensführung (fachärztliches psychologisches Gutachten)
• Einkommensnachweise bei Beantragung einer Gebührenermäßigung
Kosten
Die Kosten betragen je nach Verwaltungsaufwand und Ihren Einkommensverhältnissen für die Änderung des Familiennamens zwischen 2,50 Euro und 1.022 Euro und für die Änderung des Vornamens zwischen 2,50 Euro und 255 Euro.
Ansprechpartner
Eine ausführliche Beratung in Bezug auf die Antragstellung ist persönlich als auch telefonisch beim Rechts- und Ordnungsamt der Kreisverwaltung Mettmann möglich.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen. Wir helfen Ihnen gern.
Formulare
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann